Die vorstehende Haushaltssatzung wird öffentlich bekannt gemacht.
Genehmigungsvermerk
Das Landratsamt Wartburgkreis ist als untere Rechtsaufsichtsbehörde für den Erlass dieses Bescheides gemäß § 123 Abs. 1 i.V. m. § 118 Abs. 1 ThürKO zuständig.
Die nach § 63 Abs. 2 ThürKO und § 59 Abs. 4 ThürKO erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Wartburgkreises ist mit Datum vom 05. März 2026 Aktenzeichen 15 082 G 200-67/26 (Ru) erfolgt.
Auslegungshinweis
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Stadt Vacha und die vorstehende Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde werden hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 57 Abs. 3 Satz 1 ThürKO)
Der Haushaltsplan 2026 der Stadt Vacha liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom
09. März 2026 bis 22. März 2026
während der üblichen Dienststunden in der Stadt Vacha, Bahnhofstraße 21, 36404 Vacha (Zimmer 3/Kämmerei/Kasse) öffentlich aus.
Vacha, den 06.03.2026
Stadt Vacha — (Siegel)
Martin Müller
Bürgermeister