Auf Grund der §§ 19 und 20 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. S. 127), und der §§ 1, 2 und 10 ff des Thüringer Kommunalabgabengesetztes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBI. S. 396), und des § 17 der Satzung zur Regelung des Marktwesens der Stadt Vacha (Marktsatzung) vom 07.12.2004 hat der Stadtrat der Stadt Vacha in der Sitzung vom 05.03.2024 folgende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen beschlossen:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen in der Stadt Vacha (Marktgebührensatzung) wird wie folgt geändert:
I.
In § 4 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Dies gilt nicht für den Weihnachtsmarkt."
§ 5 „Auslagen" wird wie folgt neu gefasst:
„Die Stadt Vacha kann die für die Marktdurchführung entstehenden Auslagen (insbesondere für Strom, Wasser, Platzreinigung, Abfallbeseitigung, Security, Gema und Werbung) auf die Standplatzinhaber umlegen. Die Umlegung erfolgt pauschaliert auf Basis einer Schätzung und nach pflichtgemäßem Ermessen. Nutzt der Standinhaber einen Stromanschluss der Stadt Vacha werden pro Markttag
mindestens 5,00 € Auslagen erhoben. Die Auslagenpauschale wird den nachfolgenden Bestimmungen entsprechend erhoben."
In § 6 wird folgender Absatz neu angefügt:
„(3) Erscheint ein Standplatzinhaber nach schriftlicher Zuteilung eines Standplatzes nicht zu einem Wochen- oder Jahrmarkt werden die Gebühren und Auslagen dennoch fällig."
II.
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Stadt Vacha, den 14.04.2024
Martin Müller
Bürgermeister — Siegel