Jürgen Büchner hat die Blasonierung, also die Beschreibung des Wappens, auf der letzten Seite des Büchleins „Veilsdorf und seine Orte in Geschichte“ dargelegt.
Schild: Geteilt, oben in rot drei silberne Spitzen, unten in schwarz eine goldene Waage.
Die Gemeindefarben gold (gelb) über schwarz.
Begründung: Das Wappen zeigt in großen Zügen den historischen Aspekt der Gemeinde. Die erste urkundliche Erwähnung bezeugt einen fränkischen Gaugrafen, weshalb auch der sogenannte fränkische Rechen seinen Niederschlag fand. Da der Ort im Einzugsbereich der ehemaligen Herrschaft oder Pflege Coburg liegt, wurden die Tinkturen der unteren Schildhälfte dementsprechend gold und schwarz gewählt.
Die Waage ist das Attribut des heiligen Michaels, dem Schutzpatron des Klosters in Veilsdorf.
Silvester und Neujahr sind vorbei. Ich möchte darum bitten, dass während des gesamten Jahres keinerlei weiteres Feuerwerk unangemeldet gezündet wird und verweise auf den § 23 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz:
„(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.“
Außerhalb dieses Zeitraumes (bspw. bei Hochzeiten, Umzügen, Volksfesten, etc.) ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde (städtisches Ordnungsamt) einzuholen. Diese legt die Zeit und den Ort fest, an dem das Feuerwerk abgebrannt werden kann. Wenn diese behördliche Genehmigung nicht vorliegt, kann Bußgeld (bis zu € 10.000,--) und sogar Freiheitsstrafe (bis zu drei Jahre) verhängt werden. Ein außerplanmäßiges Feuerwerk ist in aller Regel bis 23:00 Uhr zu beenden.
Immer wieder werden vor allem Haustiere durch unerlaubte Knallerei verschreckt, was zu Unmut in der Einwohnerschaft führt.