Beschlussgegenstand:
Bestätigung der Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 15.11.2023
Der Gemeinderat bestätigt in seiner Sitzung am 19.12.2023 die Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 15.11.2023.
Veilsdorf, den 19.12.2023
S. Ullrich
Bürgermeister — Siegel
Beschlussgegenstand: Bestellung des Wahlleiters für die Kommunal- und Europawahl am 26.05.2024 und 09.06.2024
Aufgrund § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG)
beschließt der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.12.2023 die Bestellung des Gemeindebediensteten Herrn Hauke Langguth als Wahlleiter für die Kommunal- und Europawahl am 26.05.2024 und 09.06.2024.
Veilsdorf, den 19.12.2023
S. Ullrich
Bürgermeister — Siegel
Beschlussgegenstand: Bestellung eines Stellvertreters des Wahlleiters für die Kommunal- und Europawahl am 26.05.2024 und 09.06.2024
Aufgrund § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) beschließt der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.12.2023 die Bestellung der Gemeindebediensteten Frau Angela Hanft als Stellvertreterin des Wahlleiters für die Kommunal- und Europawahl am 26.05.2024 und 09.06.2024.
Veilsdorf, den 19.12.2023
S. Ullrich
Bürgermeister — Siegel
Beschlussgegenstand: Überplanmäßige Ausgaben zum Um- und Ausbau des Gehweges an der B89 in Veilsdorf, ab Einmündung „Schwarzer Weg“ in Richtung Harras
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 19.12.2023 überplanmäßige Ausgaben für den Um- und Ausbau des Gehweges an der B89 in Veilsdorf, ab Einmündung „Schwarzer Weg“ in Richtung Harras in Höhe von 83.400 EUR auf die HH-Stelle 2.63000.95044. Die Mehrausgaben in Höhe von 83.400 EUR werden durch Mehreinnahmen an Fördermitteln gedeckt.
Veilsdorf, den 19.12.2023
S. Ullrich
Bürgermeister — Siegel
Beschlussgegenstand: Überplanmäßige Ausgaben zum Neubau eines straßenbegleitenden Rad-/Gehweges an der B 89 von Hildburghausen nach Heßberg, Abschnitt Gemarkungsgrenze zu Hildburghausen bis Ortseingang Heßberg
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 19.12.2023 überplanmäßige Ausgaben für den Neubau eines straßenbegleitenden Rad-/Gehweges an der B 89 von Hildburghausen nach Heßberg, Abschnitt Gemarkungsgrenze zu Hildburghausen bis Ortseingang Heßberg in Höhe von 164.400,00 EUR auf die
HH-Stelle 2.63000.95046. Die Mehrausgaben in Höhe von 164.400,00 EUR werden durch Fördermittel in Höhe von 145.500 EUR anteilig gedeckt. Der Eigenanteil erhöht sich um 18.900,00 auf 33.900,00 EUR. 15.000,00 EUR waren bisher im Haushalt vorgehalten.
Veilsdorf, den 19.12.2023
S. Ullrich
Bürgermeister — Siegel