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Veilsdorfer Anzeiger
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

2. Änderung

der Hauptsatzung der Gemeinde Veilsdorf vom 10.10.2022

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Veilsdorf, die folgende vom Gemeinderat der Gemeinde Veilsdorf in seiner Sitzung am 29.10.2024 beschlossene, 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Veilsdorf vom 10.10.2022:

Artikel 1

Der § 13 Entschädigungen Absatz 1 erhält folgende Fassung:

Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse als Entschädigung einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 99,00 Euro.

Der § 13 Entschädigungen Absatz 6 erhält folgende Fassung:

Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:

-

der ehrenamtliche Bürgermeister in Höhe von

1.956,42 €,

-

die/der ehrenamtliche Beigeordnete in Höhe von

350,00 €.

Artikel 2

Die 2. Änderung der Hauptsatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Veilsdorf, den 19.11.2024

S.Ullrich

Bürgermeister  — (Siegel)

Gemeinde Veilsdorf

Genehmigungshinweis:

Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 18.11.2024 die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Veilsdorf vom 10.10.2022 - Beschluss des Gemeinderates vom 29.10.2024 - rechtsaufsichtlich genehmigt.

Veilsdorf, den 19.11.2024

S. Ullrich

Bürgermeister —  (Siegel)