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Veilsdorfer Anzeiger
Ausgabe 1/2025
Mitteilungen
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Mitteilungen

Mit der Grundsteuerreform beginnend in 2019 wurden gesetzliche Grundlagen festgelegt und die Grundstücke neu bewertet.

Die Eigentümer erhielten einen neuen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde Veilsdorf beruht auf dem vom Finanzamt ausgestellten Grundsteuermessbescheid. Wenn Sie gegen diesen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt keinen Einspruch eingelegt haben ist er bestandskräftig geworden. Er ist dann ein unanfechtbarer Grundlagenbescheid und Sie können sich in Bezug auf den Grundsteuermessbetrag nicht mehr gegen den Bescheid der Gemeinde Veilsdorf wehren.

Der Gesetzgeber hat auch bestimmt, dass mit den neuen Messbeträgen in Summe die Gemeinde nicht mehr oder weniger einnehmen soll / darf wie davor. Deshalb kann es zu einer Anpassung des Hebesatzes kommen. Im Jahr 2024 betrugen die Einnahmen aus der Grundsteuer B etwas mehr wie 247.000 Euro. Diese müssen wir auch in den Folgejahren festsetzen.

Da wir noch nicht alle Daten der neuen Messbeträge erhalten haben, werden wir erst Ende Februar die neuen Grundsteuerbescheide versenden.

Ihre Daueraufträge sind anzupassen. Eine bestehende Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) behält ihre Gültigkeit. Von Zahlungen vor Bekanntgabe des neuen Grundsteuerbescheides ist bis dahin abzusehen.