Beschlussgegenstand:
Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Gemeinde Veilsdorf auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET)
Der Gemeinderat der Gemeinde Veilsdorf beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023, der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen sowie zukünftiger Richtlinien des Bundes sowie des Freistaats Thüringen, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Gemeinde Veilsdorf übersteigt.
Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Veilsdorf ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET umzusetzen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeister ermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen.
Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).
Abstimmergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 15
davon anwesend: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Veilsdorf, den 16.12.2025
Stefan Ullrich - Bürgermeister — Siegel
Vergabebeschluss zur Leistungserbringung Baumfällung Weitersroda
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 16.12.2025 die Vergabe der Leistungserbringung Baumfällung Weitersroda an die Firma:
Forstunternehmen Schmidt GmbH
Die Firma Forstunternehmen Schmidt GmbH legte ein wirtschaftliches, dem Geländeprofil entsprechend aufwandbezogenes Angebot vor. Der Nettoauftragswert beträgt 9600,00 €.
Die Deckung ist gewährleistet.
Abstimmergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 15
davon anwesend: 13
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 2
Stimmenthaltungen: 1
Veilsdorf, den 16.12.2025
Stefan Ullrich - Bürgermeister — Siegel
Beschlussgegenstand:
Zustimmung des Gemeinderates zu Personalentscheidungen
Der Gemeinderat stimmt in seiner Sitzung am 16.12.2025 der Einstellung von Daniel Fleischer als Leiter des Bauamtes in der Gemeindeverwaltung Veilsdorf zum 01.01.2026 zu.
Abstimmergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 15
davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (persönliche Beteiligung) haben folgende Mitglieder des Gemeinderates weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Daniel Fleischer
Veilsdorf, den 16.12.2025
Stefan Ullrich - Bürgermeister — Siegel
Beschlussgegenstand:
Verkauf des Flurstückes Nr. 624/12 der Gemarkung Veilsdorf durch öffentliche Ausschreibung
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 16.12.2025 die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung für den Verkauf des Flurstücks Nr. 624/12 der Gemarkung Veilsdorf mit einer Fläche von 384 m² für mindestens 27 €/m² zum Gesamtpreis in Höhe von mindestens 10.368,00 € (in Worten: zehntausenddreihundertachtundsechzig Euro).
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Flurstück öffentlich auszuschreiben. Entstehende Kosten für Notar usw. gehen zu Lasten des Käufers.
Die Fläche des Flurstücks ist in der Anlage 1 markiert.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 15
davon anwesend: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Veilsdorf, den 16.12.2025
Stefan Ullrich - Bürgermeister — Siegel