Ab dem 12. April 2024 können Einwohner der Gemeinde Veilsdorf wieder ihren privat anfallenden Baum- und Strauchschnitt auf dem Baustoff-Lagerplatz des Bauhofes am Krummen Weg / Hetschbacher Straße abliefern.
Der jeweils anwesende Mitarbeiter des Bauhofes ist angewiesen, ausschließlich privat anfallende Baum- und Strauchschnitte von Einwohnern unserer Gemeinde anzunehmen. Das Material muss unbelastet sein.
Die Entgegenahme von Baum- und Strauchschnitt aus einer gewerblichen Nutzung heraus ist nicht möglich.
Grünschnitt wird nicht entgegengenommen.
Die Annahme von Baum- und Strauchabfall ist eine Dienstleistung für unsere Einwohner und kann nur aufrechterhalten werden, wenn kein Missbrauch betrieben wird. Hier wird an die Einsicht und Mithilfe aller Einwohner appelliert.
Vorläufige Öffnungszeiten zur Baum- und Strauchschnittannahme am Krummen Weg / Hetschbacher Straße - vierzehntägig
Freitag jeweils von — 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Samstag jeweils von — 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
| Freitag | 11.10.2024 | Freitag | 25.10.2024 |
| Samstag | 12.10.2024 | Samstag | 26.10.2024 |
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| Freitag | 08.11.2024 | Freitag | 22.11.2024 |
| Samstag | 09.11.2024 | Samstag | 23.11.2024 |
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 Gebühren für die Annahme von Baum- und Strauchschnitt festgelegt.
| - | Kleinmengen: | 2,50 EUR |
| - | Bis 1m³ (PKW-Anhänger) | 5,00 EUR |
| - | Größer 1m³ (gr0ße Anhänger) | 10,00 EUR |
Es können Wertmarken zu einem Wert von jeweils 2,50 EUR ab sofort in der Gemeindeverwaltung erworben werden. Baum- und Strauchschnitt kann dann zu den Annahmezeiten, erstmals am 12.04.2024, unter Abgabe von Wertmarken entsprechend der Menge an Baum- und Strauchschnitt abgegeben werden. Der anwesende Mitarbeiter vom Bauhof nimmt die Marken entgegen. Marken können ausnahmsweise (bei Vergessen oder Nichtwissen) auch vor Ort erworben werden. Ohne Marke erfolgt aber keine Annahme mehr.
Es ist also weiterhin möglich, dass Einwohner der Gemeinde Veilsdorf ihren privat anfallenden Baum- und Strauchschnitt auf dem Baustoff-Lagerplatz des Bauhofes am Krummen Weg/Hetschbacher Straße zu festgelegten Zeiten abliefern können. Der jeweils anwesende Mitarbeiter des Bauhofes ist angewiesen, ausschließlich privat anfallenden Baum- und Strauchschnitt von Einwohnern unserer Gemeinde anzunehmen. Das Material muss unbelastet sein.
Illegale wilde Ablagerungen und nicht während der Annahmezeit vorgenommene Ablagerungen werden zur Anzeige gebracht. Eine Videoüberwachung ist vorgesehen.
Sollte die von der Gemeinde für ihre Bürger angebotene Annahme von Baum- und Strauchschnitt nicht ordnungsgemäß funktionieren, sieht sich die Gemeinde gezwungen, das Angebot ganz einzustellen.
Stefan Ullrich
Bürgermeister