Werte Bürgerinnen und Bürger!
Zur diesjährigen Einwohnerversammlung für alle Ortsteile gemäß § 15 (1) Thüringer Kommunalordnung sowie § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Veilsdorf
am Mittwoch, den 19. November 2025,
um 18.00 Uhr
im Rathaussaal der Gemeinde Veilsdorf
lade ich Sie hiermit ein.
Themen:
Informationen des Bürgermeisters und Anfragen durch die Bürger
Ich bitte um zahlreiches Erscheinen.
Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten, die nicht von der Tagesordnung der Einwohnerversammlung erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung bei der Gemeinde einreichen. Die Anfragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich beantworten.
Veilsdorf, 15.10.2025
Stefan Ullrich
Bürgermeister