Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der derzeit gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Veilsdorf, die folgende vom Gemeinderat der Gemeinde Veilsdorf in seiner Sitzung am 16.09.2025 beschlossene, 3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Veilsdorf vom 10.10.2022:
Artikel 1
Der § 13 Entschädigungen Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse als Entschädigung einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 100,33 Euro.
Der § 13 Entschädigungen Absatz 6 erhält folgende Fassung:
Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:
| - | der ehrenamtliche Bürgermeister in Höhe von 1.956,42 €, |
| - | die/der ehrenamtliche Beigeordnete in Höhe von 360,00 €. |
Artikel 2
Die 3. Änderungssatzung der Hauptsatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Veilsdorf, den 13.10.2025
S. Ullrich
Bürgermeister — (Siegel)
Gemeinde Veilsdorf
Genehmigungshinweis:
Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 10.10.2025 die 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Veilsdorf vom 10.10.2022 - Beschluss des Gemeinderates vom 16.09.2025 - rechtsaufsichtlich genehmigt.
Veilsdorf, den 13.10.2025
S. Ullrich
Bürgermeister — (Siegel)