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Veilsdorfer Anzeiger
Ausgabe 11/2024
Mitteilungen
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In Thüringer Wäldern gilt ganzjährig Leinenpflicht!

Absatz 2 des § 6 ThürWaldG (Thüringer Waldgesetz) besagt:

„(2) Jeder Waldbesucher hat sich so zu verhalten, dass der Wald nicht beschädigt oder verunreinigt, seine Bewirtschaftung sowie die Lebensgemeinschaft nicht gestört und die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird. Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, sind an der Leine zu führen.“

Wir bitten um Befolgung des Thüringer Waldgesetzes!