Beschlussgegenstand:
Bestätigung der Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 28.09.2023
Der Gemeinderat bestätigt in seiner Sitzung am 15.11.2023 die Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 28.09.2023.
Veilsdorf, den 15.11.2023
S.Ullrich
Bürgermeister — Siegel
Beschlussgegenstand:
Beschlussfassung zur Antragstellung in das Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" bei der Fachagentur nachwachsende Rohstoffe - FNR
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 15.11.2023 die Beantragung der Aufnahme in das Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" bei der Fachagentur nachwachsende Rohstoffe - FNR und beauftragt den Bürgermeister mit der Antragstellung.
Veilsdorf, den 15.11.2023
S.Ullrich
Bürgermeister — Siegel
Beschlussgegenstand:
Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Solare Strahlungsenergie "PV-FFA am Jungrinderstall" in Veilsdorf
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 15.11.2023:
| 1. | Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird um die Flurstücke 490/4 und 490/6 sowie 1461 erweitert. |
| 2. | Die Bezeichnung wird präzisiert: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Solare Strahlungsenergie "PV-FFA am Jungrinderstall" |
| 3. | Der geänderte Planentwurf (3. Entwurf), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit Textfestsetzungen (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) und der Begründung mit Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung vom 07.08.2023 gebilligt. |
| 4. | Der geänderte Planentwurf sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht und zugleich öffentlich ausgelegt. |
| 5. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Planung berührt sind, werden gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 3 BauGB beteiligt sowie von der Auslegung unterrichtet. |
Veilsdorf, den 15.11.2023
S.Ullrich
Bürgermeister — Siegel
Beschlussgegenstand:
1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Veilsdorf vom 10.10.2022
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 15.11.2023 die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Veilsdorf vom 10.10.2022. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Veilsdorf, den 15.11.2023
S.Ullrich
Bürgermeister — Siegel
Beschlussgegenstand:
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Veilsdorf vom 05.05.2021
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 15.11.2023 die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Veilsdorf vom 05.05.2021. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Veilsdorf, den 15.11.2023
S.Ullrich
Bürgermeister — Siegel
Beschlussgegenstand:
Vergabebeschluss zum Erwerb eines Multicar M 31 für den Bauhof der Gemeinde Veilsdorf
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 15.11.2023 den Erwerb eines gebrauchten Multicar M 31 für den Bauhof der Gemeinde Veilsdorf. Der Kaufpreis beträgt laut beiliegendem Angebot 61.878,81 Euro. Das Angebot beinhaltet das Fahrzeug incl. Winterdiensttechnik. Für den Erwerb stehen noch Haushaltsmittel in Höhe von 44.752 Euro zuzüglich des Erlöses für den Verkauf des alten Multicar M 26 zur Verfügung. Restmittel können aus der Rücklage finanziert werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kauf zu vollziehen.
Veilsdorf, den 15.11.2023
S.Ullrich
Bürgermeister — Siegel
Beschlussgegenstand:
Verwendung der Feuerwehrpauschale 2023 für den Erwerb eines Akku-Lüfters und von 18 Uniformen für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Veilsdorf
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 15.11.2023 den Erwerb eines Akku-Lüfters und den Erwerb von 18 Uniformen S-Gard für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Veilsdorf im Wert von 15.900 Euro. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Beschaffung zu beauftragen. Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Einnahmen in gleicher Höhe durch Fördermittel vom Freistaat Thüringen.
Veilsdorf, den 15.11.2023
S.Ullrich
Bürgermeister — Siegel