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Veilsdorfer Anzeiger
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung

des geänderten Entwurfes (3. Entwurf) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Sondergebiet Solare Strahlungsenergie "PV-FFA am Jungrinderstall"

entsprechend § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 1 BauGB

in Verbindung mit dem Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanungsverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften

Der Gemeinderat der Gemeinde Veilsdorf hat am 15.11.2023 in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf (3. Entwurf) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Solare Strahlungsenergie "PV-FFA am Jungrinderstall" gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Plangebiet befindet sich südwestlich der Ortslage von Kloster Veilsdorf, zwischen dem Jungrinderstall der Milch-Land GmbH und der Bahnlinie Eisenach - Sonneberg. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Übersichtsplan (Abbildung) dargestellt.

Geltungsbereich:

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Errichtung einer ca. 1,9 ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlage mit

Der vom Gemeinderat am 15.11.2023 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet und erneuten Auslegung bestimmte geänderte Entwurf (3. Entwurf) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans - bestehend aus Planzeichnung mit vorhabenbezogenem Bebauungsplan (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) sowie Hinweisen und der Begründung mit Umweltbericht - wird in der Zeit

vom 11.12.2023 bis einschließlich 16.01.2024

auf der Internetseite der Gemeinde Veilsdorf unter Bauen & Wohnen (www.veilsdorf.de/Bauen&Wohnen/Baugebiete) veröffentlicht.

Ergänzend sind die benannten Planunterlagen innerhalb dieses Zeitraums im Rathaus / der Gemeindeverwaltung Veilsdorf, Marktplatz 12, 98669 Veilsdorf, in der Bauverwaltung, Zimmer 1 während der Dienststunden:

Montag:

von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

12:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:

von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

12:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:

von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

12:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag:

von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

12:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:

von 7:00 Uhr bis 11:45 Uhr

einsehbar. Der Zugang zum Rathaus außerhalb der Öffnungszeiten wird nach Anmeldung unter Tel. 03685/68 66 17 oder per E-Mail info@Veilsdorf.de gewährt.

Im Veröffentlichungszeitraum besteht bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist am 16. Januar 2024 (Datum des Poststempels) die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder elektronisch an die Gemeinde Veilsdorf zu senden:

Gemeinde Veilsdorf

Marktplatz 12

98669 Veilsdorf

oder per E-Mail an info@veilsdorf.de

Zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden folgende Fachgutachten und sonstigen umweltrelevanten Stellungnahmen öffentlich ausgelegt:

1.

Begründung zum Bebauungsplan zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Fläche, Landschaft, Immissionsschutz,

2.

Umweltbericht zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Wirkungsgefüge, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter, Sonstige Sachgüter, Abfälle und Abwasser, Nutzung erneuerbarer Energien, Belange der Wirtschaft und Belange der Versorgung

3.

Standortalternativen zu den Schutzgütern Landschaft, Fläche, Nutzung erneuerbarer Energien, Immissionsschutz

4.

Blendgutachten LG 14/2023 vom 26.05.2023 und Blendgutachten LG14/2023-a vom 02.11.2023 zu den Schutzgütern Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter, Nutzung erneuerbarer Energien und Emissionen

5.

Stellungnahmen des Landratsamtes Hildburghausen, vom 07.12.2022 und 21.04.2023 zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser/Gewässer, Überschwemmungsgebiet, Landschaftsbild, FFH-Gebiet "Werra bis Treffurt mit Zuflüssen", Immissionsschutz, Eingriffs-Ausgleich-Bilanz

6.

Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Weimar, vom 01.12.2022 und 20.04.2023 zu den Schutzgütern Fläche, Überschwemmungsgebiet, Landschaft, Eingriffs-Ausgleich-Bilanz

7.

Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Weimar, vom 24.11.2022 und 30.03.2023, Boden, Abfälle und Abwasser, Überschwemmungsgebiet, Immissionsschutz

8.

Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, vom 28.11.2022 zu den Schutzgütern Fläche und Boden (landwirtschaftlicher Ertrag)

9.

Stellungnahme des Gewässerunterhaltungsverbandes Obere Werra/Schleuse" v. 08.03.2023

Hinweise

Gemäß Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanungsverfahren und anderer Vorschriften vom 03. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176) ist die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet für alle Kommunen verpflichtend. Zusätzlich sind leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen: Die o.g. Planunterlagen werden zur Einsichtnahme in den Räumlichkeiten der Gemeinde Veilsdorf, Rathaussaal öffentlich ausgelegt.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die freiwillige Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können am Veröffentlichungsort (Internetseite der Gemeinde Veilsdorf und am o.g. Auslegungsort in der Gemeindeverwaltung Veilsdorf innerhalb der Öffnungszeiten zur Auslegung die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Veilsdorf, den 21.11.2023

Stefan Ullrich, Bürgermeister

Gemeinde Veilsdorf —  - Siegel -