Für die Wiederinbetriebnahme kann der Thüringer Fernwasserversorgung nach „abweichend von den Regelungen des §33 ThürWG seitens der Gemeinde ein Antrag auf Übernahme der Unterhaltslast auch vor der Bekanntgabe der Entscheidung für die Beseitigung der Talsperre bei der Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) vorgelegt werden. Mit dem Antrag ist nachzuweisen, dass der Betrieb der TS technisch und wirtschaftlich gesichert ist.“
Für die Talsperre benötigen wir also ein Konzept das darlegt, dass wir die TS technisch und wirtschaftlich stemmen können.
Für die TS gibt es verschiedene Nutzungsmöglichkeiten, das „Veilsdorfer Meer“ kann Wasserspeicher sein für:
| - | Bewässerung (privat/land-/forstwirtschaftlich) (trockene Jahre) |
| - | Klimaschutzmaßnahme |
| - | Löschwasserentnahmemöglichkeit vor Ort |
| - | Fischzucht |
| - | Hobbyangeln |
| - | Naherholung |
| - | Baden auf eigene Gefahr |
| - | Hochwasserschutz |
| - | … |
Der Unterhalt der Talsperre wird mit ca. EUR 5000,- jährlich angenommen. Dieser Betrag ist nicht nur über eine Verpachtung des Gewässers an z.B. den Fischereiverein zu erzielen. Gerne bitte ich die Bürger*, mir weitere Wege aufzuzeigen, wie wir argumentieren können, dass der Betrieb technisch und wirtschaftlich gesichert ist.