In den nächsten Tagen erstellen wir die neuen Grundsteuerbescheide für 2025.
Diese erhalten Sie bis spätestens Ende März.
Ihre Daueraufträge sind dann an den Bescheid anzupassen.
Eine bestehende Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) behält ihre Gültigkeit.
Von Zahlungen vor Bekanntgabe des neuen Grundsteuerbescheides ist bis dahin abzusehen.