Titel Logo
Veilsdorfer Anzeiger
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Amtliche Bekanntmachungen

BESCHLUSS Nr. 01/2025 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

Bestätigung der Niederschrift zur GR-Sitzung vom 17.12.2024

Der Gemeinderat bestätigt in seiner Sitzung am 12.02.2025 die Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 17.12.2024.

Veilsdorf, den 12.02.2025

S. Ullrich - Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 02/2025 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

Forstwirtschaftsplan 2025 für den Kommunalwald der Gemeinde Veilsdorf

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 12.02.2025 den Forstwirtschaftsplan 2025 für den Kommunalwald der Gemeinde Veilsdorf.

Veilsdorf, den 12.02.2025

S. Ullrich - Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 03/2025 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand: Vergabebeschluss zur Leistungserbringung Verkehrssicherung Werratal-Radweg Veilsdorf Richtung Schackendorf

Der Gemeinderat lehnt in seiner Sitzung am 12.02.2025 die Vergabe der Leistungserbringung Verkehrssicherung Werratal-Radweg Veilsdorf Richtung Schackendorf an die Firma Jörg Nitsche aus Sachsenbrunn ab.

Veilsdorf, den 12.02.2025

S. Ullrich - Bürgermeister —  Siegel

BESCHLUSS Nr. 04/2025 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand: 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Veilsdorf vom 17.12.2024

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 12.02.2025 die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Veilsdorf vom 17.12.2024.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Veilsdorf, den 12.02.2025

S. Ullrich - Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 05/2025 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand: Gestattung der Nutzung des Veilsdorfer Gemeindewappens durch den Verein Dorffreunde Veilsdorf e.V

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 12.02.2025 dem Verein Dorffreunde Veilsdorf e.V. die Nutzung des Veilsdorfer Wappens zu gestatten.

Damit wird ein Beitrag zur Präsentation der Gemeinde in der Öffentlichkeit geleistet.

Es wird ausdrücklich untersagt, das Wappen in Briefköpfen oder anderen durch das Wappen amtlich erscheinenden Publikationen und Dokumenten zu verwenden.

Bei Mißbrauch kann die Gemeinde die Genehmigung zur Nutzung des Wappens generell wieder entziehen.

Veilsdorf, den 12.02.2025

S. Ullrich - Bürgermeister —  Siegel

BESCHLUSS Nr. 06/2025 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand: Festlegung von Gebühren und Entgelten zur Nutzung von gemeindeeigenen Räumen, Plätzen und Garagengrundstücken

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 12.02.2025 folgende Festsetzung von Gebühren und Nutzungsentgelten:

1.

Nutzungsgebühr für den Rathaussaal in Veilsdorf und die Multifunktionshalle in Heßberg jeweils 125,00 €/Tag + Nebenkosten

2.

Nutzungsgebühr für die gemeindeeigenen Räume in Veilsdorf - Bauhof Hetschbacher Straße und Turnhalle Veilsdorf - Rinklinraum jeweils

50,00 €/Tag + Nebenkosten

3.

Nutzungsgebühr für die „Alte Schule“ in Hetschbach, die Kochschule in Heßberg, die Dorfscheune in Schackendorf und den Generationentreff in Goßmannsrod jeweils 100,00 €/Tag + Nebenkosten

4.

Nutzungsgebühr Festplatz Eichig jeweils 50,00 €/Tag + Nebenkosten

Die Nutzungsgebühr bezieht sich auf den Festplatz inklusive Nutzung einer Hütte.

Für die Nutzung jeder weiteren Hütte wird eine Gebühr von jeweils 20,00 €/Hütte und Tag erhoben.

5.

Standgebühren für Händler:

Verkaufswagen:

5,00 €/Tag

offener Stand:

10,00 €/Tag

6.

Nutzungsentgelt für gemeindeeigene Garagengrundstücke jeweils 65,00 € pro Garagengrundstück und Jahr

7.

Nutzungsgebühr für eine „Markthütte“ jeweils 50,00 € für einen Tag inkl. Transport (durch den Bauhof) im Gemeindegebiet Veilsdorf, jeder weitere Tag 30,00 €

8.

Für jedes Objekt wird eine Kaution in Höhe der jeweiligen Tagesmiete erhoben.

Mit Inkrafttreten des Beschlusses Nr. 06/2025 tritt der Beschluss Nr. 11/2022 vom 23.02.2022 außer Kraft.

Wirksam ab: 01.03.2025

Veilsdorf, den 12.02.2025

S. Ullrich - Bürgermeister —  Siegel

BESCHLUSS Nr. 07/2025 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand: Kauf des Flurstücks 474 der Gemarkung Heßberg

Der Gemeinderat lehnt in seiner Sitzung am 12.02.2025 den Kauf des 1370 m² großen Flurstückes Nr.474 der Gemarkung Heßberg zum Preis von 1500,00 Euro ab.

Veilsdorf, den 12.02.2025

S. Ullrich - Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 08/2025 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand: Verkauf einer Teilfläche vom Flurstück 1339/8 der Gemarkung Veilsdorf

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 12.02.2025 den Verkauf einer ca. 650 m² großen Teilfläche des Flurstückes Nr.1339/8 der Gemarkung Veilsdorf zum Preis von 50,60 €/m² und somit zum Gesamtpreis in Höhe von 32.890,00 Euro.

Die zu verkaufende Teilfläche ist im beigefügten Lageplan markiert. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Anfallende Kosten gehen zu Lasten der Käufer.

Bei abweichender Grundstücksfläche nach Vermessung gilt der Quadratmeterpreis.

Veilsdorf, den 12.02.2025

S. Ullrich - Bürgermeister  — Siegel