Durch die Gemeindekasse wird darauf hingewiesen, dass die Steuern und Abgaben 2026 wie im Vorjahr zu entrichten sind, sofern keine Änderung erfolgt ist.
Bitte beachten Sie die Fälligkeiten lt. Bescheid zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11, sowie als Jahreszahler zum 01.07.2026.
Bei Neu- und Änderungsveranlagungen werden selbstverständlich weiterhin Bescheide verschickt.
Falls Bürger einen Jahresbescheid benötigen, kann dieser jederzeit in der Gemeindeverwaltung angefordert werden.