Die Verschmutzung durch Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit im Abfallrecht dar. Deshalb sind die verrichteten Hundekothaufen vom Hundehalter zu beseitigen. Dies gilt im gesamten Ortsbereich, vor allem aber im Wiesenbereich der Landwirte, da die Wiesenmahd sonst durch gefährliche Bakterien verunreinigt ist bzw. das Gras von den Kühen nicht gefressen wird.
Hundekot ist nicht nur für Tiere sondern auch für den Menschen wegen dem Infektionsrisiko durch Parasiten gefährlich.
Besonders gefährdet sind Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene.
Zur Unterstützung der Hundehalter sind kostenlose Hundekotbeutel in der Gemeindeverwaltung erhältlich. Bitte die Hundekotbeutel mit Inhalt im eigenen Hausmüll entsorgen!
Jeder Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Unabhängig davon können geschädigte Personen Schadensersatzansprüche geltend machen!
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!