Am 31.12.2023 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen.
Für die neue 5-jährige Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 werden im Jahre 2023 die Schöffen neu gewählt.
Die Neuwahlen finden nach den Regelungen der §§ 28 -58 sowie des § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) statt.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Eine besondere Qualifikation wird nicht vorausgesetzt. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt jedoch ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen. Vom Schöffenamt ausgeschlossen sind Personen, die durch Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzen oder in den letzten 10 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden. Gleiches gilt für Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren anhängig ist. Nicht zu Schöffen berufen werden sollen zudem Personen, die über keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse verfügen.
Schöffin oder Schöffe wird man, indem man sich um das Amt bewirbt oder hierfür vorgeschlagen wird.
Es können sich bewerben oder vorgeschlagen werden:
| • | Personen im Alter von 25 - 69 Jahren (gerechnet vom Beginn der Amtsperiode 01.01.2024) |
| • | Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste (Juni 2023) ihren Wohnsitz in der Gemeinde Veilsdorf haben |
| • | (auch Personen, die in früheren Schöffenwahlperioden als Schöffen tätig waren/sind) |
Der Vorschlag oder die Bewerbung muss schriftlich unter Angabe von Geburtsname, Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf des Vorschlags/Bewerbers bis zum 12.05.2023 bei der Gemeindeverwaltung Veilsdorf, Marktplatz 12, 98669 Veilsdorf erfolgen.
Hier sind auch entsprechende Vordrucke erhältlich.
Ansprechpartner für eventuelle Rücksprachen ist Herr Langguth.
Schriftliche Bewerbungen als Jugendschöffe/Jugendstrafrecht sind zu richten an:
Landratsamt Hildburghausen, Jugend- und Sozialamt, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen. Hier erfahren Sie auch die notwendigen Anforderungen an eine Bewerbung.