über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung Bebauungsplan „Allgemeines Wohngebiet / Mischgebiet Sonnenhügel Kloster Veilsdorf“ der Gemeinde Veilsdorf.
Der Gemeinderat der Gemeinde Veilsdorf hat am 08.02.2023 mit der Beschluss-Nr.: 05/23 in der öffentlichen Sitzung den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Allgemeines Wohngebiet / Mischgebiet Sonnenhügel (alt: Fabrikhügel) Kloster Veilsdorf“ gefasst.
Zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 18.01.2023, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht, welcher eine Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale des Gebietes, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei der Durchführung der Planung und geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen enthält und den Grünordnungsplänen (Bestand / Planung) im Zeitraum
vom 13.03.2023 bis einschließlich 21.04.2023
in der Gemeindeverwaltung Veilsdorf, Marktplatz 12, 98669 Veilsdorf, in der Bauverwaltung, Zimmer 1 während der Dienststunden / Öffnungszeiten, öffentlich aus und kann dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
| von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr | ||
| Dienstag: | von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr | |
| Mittwoch: | von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr | |
| Donnerstag: | von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr | |
| Freitag: | von 7:00 Uhr bis 11:45 Uhr |
Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen.
Bezüglich der persönlichen Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Veilsdorf sind die jeweils aktuell gültigen Hinweise auf der Homepage der Gemeinde Veilsdorf unter https://veilsdorf.de zu beachten.
Im gleichen Zeitraum können die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans auch online unter https://veilsdorf.de/bauen-wohnen/baugebiete eingesehen werden.
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt.
Geltungsbereich 1. Änderung Bebauungsplan „Allgemeines Wohngebiet / Mischgebiet Sonnenhügel Kloster Veilsdorf“ der Gemeinde Veilsdorf:
Veilsdorf, den 21.02.2023
Stefan Ullrich, Bürgermeister — - Siegel -