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Veilsdorfer Anzeiger
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse des Gemeinderates

BESCHLUSS Nr. 01/2023 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

Bestätigung der Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 14.12.2022

Der Gemeinderat bestätigt in seiner Sitzung am 08.02.2023 die Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 14.12.2022

Veilsdorf, den 08.02.2023

S. Ullrich

Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 02/2023 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

Forstwirtschaftsplan 2023 für den Kommunalwald der Gemeinde Veilsdorf

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 08.02.2023 den Forstwirtschaftsplan 2023 für den Kommunalwald der Gemeinde Veilsdorf.

Veilsdorf, den 08.02.2023

S. Ullrich

Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 03/2023 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

Vergabebeschluss zur Leistungerbringung Verkehrssicherung Bebauungsgrenze Eichig Veilsdorf

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 08.02.2023 die Vergabe der Leistungserbringung Verkehrssicherung Bebauungsgrenze Eichig Veilsdorf an die Firma Forstunternehmen Oliver Schmidt, Eisfeld.

Veilsdorf, den 08.02.2023

S. Ullrich

Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 04/2023 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

Aufhebung des Beschlusses Nr.38/2022 des Gemeinderates Veilsdorf

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 08.02.2023 die Aufhebung des Beschlusses Nr. 38/2022 des Gemeinderates Veilsdorf - Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Allgemeines Wohngebiet / Mischgebiet Sonnenhügel (alt: Fabrikhügel) Kloster Veilsdorf“.

Veilsdorf, den 08.02.2023

S. Ullrich

Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 05/2023 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Allgemeines Wohngebiet / Mischgebiet Sonnenhügel (alt: Fabrikhügel) Kloster Veilsdorf“

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 08.02.2023 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Allgemeines Wohngebiet / Mischgebiet Sonnenhügel (alt: Fabrikhügel) Kloster Veilsdorf“ zu billigen und entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen. Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes besteht aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung, den Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes informiert und gleichzeitig gemäß § 4a Abs.2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Neben anderen Aspekten (Straßenführung, Grundstückszuschnitte) soll auch der Name des Gebietes von Fabrikhügel zu Sonnenhügel geändert werden.

Veilsdorf, den 08.02.2023

S. Ullrich

Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 06/2023 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Veilsdorf

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 08.02.2023 die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Veilsdorf vom 24.11.2009.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Veilsdorf, den 08.02.2023

S. Ullrich

Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 07/2023 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

Vergabebeschluss zum Erwerb eines Radladers für den Bauhof der Gemeinde Veilsdorf

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 08.02.2023 den Erwerb eines gebrauchten Radladers für den Bauhof der Gemeinde Veilsdorf. Für den Erwerb stehen Haushaltsmittel in Höhe von 35.000,00 Euro zuzüglich des Erlöses für den Verkauf des aktuellen Radladers zur Verfügung. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bei Vorliegen eines annehbaren Angebotes den Kauf zu vollziehen.

Veilsdorf, den 08.02.2023

S. Ullrich

Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 08/2023 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 828/6 der Gemarkung Goßmannsrod

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 08.02.2023 den Verkauf einer ca. 80 m² großen Teilfläche des Flurstückes Nr.828/6 der Gemarkung Goßmannsrod.

Die zu verkaufende Teilfläche ist im beigefügten Lageplan markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Veilsdorf, den 08.02.2023

S. Ullrich

Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 09/2023 des Gemeinderates Veilsdorf

Erwerb von Miteigentumsanteilen an den Flurstücken Nr. 216/1 und 216/2 der Gemarkung Veilsdorf

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 08.02.2023 den Erwerb von Miteigentumsanteilen von den Flurstücken Nr. 216/1 mit 27 m² und 216/2 mit 152 m² in der Gemarkung Veilsdorf.

Die Grundstücke sind im beigefügten Lageplan markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Veilsdorf, den 08.02.2023

S. Ullrich

Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 10/2023 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

Teilnahme am Zwangsversteigerungsverfahren für die Flurstücke 241/6 und 241/7 der Gemarkung Kloster Veilsdorf

Der Gemeinderat lehnt in seiner Sitzung am 08.02.2023 die Teilnahme am Zwangsversteigerungsverfahren für die Flurstücke 241/6 mit 2.869 m² und 241/7 mit 3.064 m² in der Gemarkung Kloster Veilsdorf ab.

Veilsdorf, den 08.02.2023

S. Ullrich

Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 11/2023 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand: Beschlussfassung zur erneuten Billigung und Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB „Photovoltaik - Freiflächenanlage am Jungrinderstall in Veilsdorf“

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 08.02.2023 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB „Photovoltaik - Freiflächenanlage am Jungrinderstall in Veilsdorf“ zu billigen und entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB erneut zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen. Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Entwurf des Bebauungsplanes besteht aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung, den Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes informiert und gleichzeitig gemäß § 4a Abs.2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Veilsdorf, den 08.02.2023

S. Ullrich

Bürgermeister  — Siegel