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Veilsdorfer Anzeiger
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse des Gemeinderates

BESCHLUSS Nr. 01/2024 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand: Bestätigung der Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 19.12.2023

Der Gemeinderat bestätigt in seiner Sitzung am 20.02.2024 die Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 19.12.2023.

Veilsdorf, den 20.02.2024

S. Ullrich - Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 02/2024 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand: 1. Abwägung zu den bereits vorliegenden Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet solare Strahlungsenergie „Photovoltaik - Freiflächenanlage am Jungrinderstall in Veilsdorf“

Der Gemeinderat beschließt in der Sitzung am 20.02.2024 die 1. Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bisher eingegangenen Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis (Anlage 1) mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Veilsdorf, den 20.02.2024

S. Ullrich - Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 03/2024 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand: Billigung und Auslegung des 4. Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet solare Strahlungsenergie „Photovoltaik - Freiflächenanlage am Jungrinderstall in Veilsdorf“

Der Gemeinderat beschließt in der Sitzung am 20.02.2024:

1.

Der geänderte Planentwurf (4. Entwurf), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit Textfestsetzungen (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) und der Begründung mit Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung vom 06.02.2024 gebilligt.

2.

Der geänderte Planentwurf sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht und zugleich öffentlich ausgelegt.

3.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Planung berührt sind, werden gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 3 BauGB beteiligt sowie von der Auslegung unterrichtet.

Veilsdorf, den 20.02.2024

S. Ullrich - Bürgermeister  — Siegel