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Veilsdorfer Anzeiger
Ausgabe 3/2025
Mitteilungen
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Mitteilungen

Hunde-Anmeldungspflicht: Alle im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde müssen bei der Gemeinde Veilsdorf angemeldet werden (Anmeldung im Rathaus bei Frau Hanft, Zi. 3).

Beseitigung des Hundekots: Die Verschmutzung durch Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit im Abfallrecht dar; deshalb sind die verrichteten Hundekothaufen vom Hundehalter zu beseitigen. Dies gilt vor allem im Wiesenbereich der Landwirte, da die Wiesenmahd sonst durch gefährliche Bakterien verunreinigt ist bzw. das Gras von den Kühen nicht gefressen wird. Hundekot ist nicht nur für Kühe sondern auch für den Menschen wegen dem Infektionsrisiko durch Parasiten gefährlich. Besonders gefährdet sind Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene. Zur Unterstützung der Hundehalter sind kostenlose Hundekotbeutel in der Gemeindeverwaltung erhältlich. Bitte die Hundekotbeutel mit Inhalt nicht am Wegrand oder in der Landschaft liegen lassen! Jeder Verstoß der oben genannten Punkte stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; unabhängig davon können geschädigte Personen Schadensersatzansprüche geltend machen!