Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen
Frankental 1
98617 Meiningen — Meiningen, den 11.03.2024
I | Vorläufige Anordnung |
In dem Flurbereinigungsverfahren Eisfeld-West erlässt das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen, gemäß § 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), folgende
vorläufige Anordnung:
1. Auf der Grundlage des durch das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen (seit dem 01.01.2019 Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation) im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) der Flurbereinigung Eisfeld-West erstellten und am 15.07.2008 genehmigten Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG) in der Fassung der am 28.06.2023 genehmigten 2. Planänderung sowie des Antrages des Vorstandes der TG der Flurbereinigung Eisfeld-West werden den bisher Berechtigten Besitz und Nutzung der nachfolgend aufgeführten Grundstücke bzw. von Teilen dieser Grundstücke für den Bau gemeinschaftlicher Anlagen und den damit verbundenen Folgemaßnahmen im Bereich des Flurbereinigungsgebietes Eisfeld-West entzogen und die TG Eisfeld-West mit Wirkung vom
01.10.2024
in den Besitz und die Nutzung eingewiesen.
Betroffene Grundstücke:
| Gemarkung: | Harras |
| Flurstücke Nr.: | 862/2, 1050/3, 1052/2, 1068, 1069/2, 1073 |
| Gemarkung: | Herbartswind |
| Flurstücke Nr.: | 170, 171, 174/1, 176/1, 179/1, 185, 186, 188, 189, 218, 220/1, 289/34 |
Die Betroffenheit der Grundstücke und die sich daraus ergebende Inanspruchnahme für die vorgesehenen Maßnahmen sind aus der Anlage 1 (Liste der betroffenen Grundstücke) und der Anlage 2 (1 Übersichtskarte und 2 Karten im Maßstab 1:2.000), die Bestandteil dieser vorläufigen Anordnung sind, ersichtlich.
Die Anlagen 1 und 2 werden nicht mit veröffentlicht und können wie nachfolgend angegeben eingesehen werden.
2. Je eine Ausfertigung dieser vorläufigen Anordnung mit Gründen und Anlagen liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Eisfeld, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld sowie im Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen, Frankental 1, 98617 Meiningen während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Betroffenen aus und kann gleichfalls im Internet unter https://tlbg.thueringen.de/flurbereinigung eingesehen werden.
Zur Einsichtnahme im Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0361/574172-212 empfohlen.
3. Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten
| - | für dauernd entzogene Flächen bis zur Ausführung des Flurbereinigungsplans (§ 61 FlurbG) oder bis zur vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsplans (§ 63 FlurbG) bzw. bis zur vorläufigen Besitzeinweisung (§ 65 FlurbG), |
| - | für vorübergehend entzogene Flächen bis zur Beendigung der jeweiligen Baumaßnahme. |
II | Auflagen |
| 1. | Die TG der Flurbereinigung Eisfeld-West hat sicherzustellen, dass die Nutzbarkeit der verbleibenden Grundstücksflächen während der Bauzeit durchgehend gewährleistet wird. |
| 2. | Während der Bauzeit sind von der TG sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen. |
| 3. | Nach Beendigung der Baumaßnahmen sind die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Dies gilt auch für Wirtschaftswege, die als Zufahrts- und Baustraßen genutzt wurden. Die TG ist verpflichtet, dem Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation unverzüglich mitzuteilen, wann die Maßnahmen beendet sind und die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen wieder zur Verfügung stehen. |
III | Entschädigung |
Durch Betroffene gegenüber der TG der Flurbereinigung Eisfeld-West oder der Flurbereinigungsbehörde angezeigte Nachteile, welche die durchschnittliche Belastung der übrigen Teilnehmer erheblich übersteigen, sind durch die TG der Flurbereinigung Eisfeld-West zu entschädigen. Eine solche Entschädigung ist, soweit begründet, durch die Flurbereinigungsbehörde mit gesondertem Verwaltungsakt bzw. im Flurbereinigungsplan festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation,
Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen,
Frankental 1, 98617 Meiningen
einzulegen.
gez. — DS
Andreas Harnischfeger
Referatsleiter
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.