Beschlussgegenstand:
Festlegung von Gebühren für die Annahme von Baum- und Strauchschnitt
Der Hauptausschuss des Gemeinderates Veilsdorf legt in seiner Sitzung am 19.03.2024 nachfolgende Gebühren für die Annahme von Baum- und Strauchschnitt fest:
| - | Kleinmengen: | 2,50 EUR |
| - | bis 1 m³ ( PKW-Hänger): | 5,00 EUR |
| - | größer 1 m³ (Große Hänger): | 10,00 EUR |
Es können in der Gemeindeverwaltung Wertmarken zu einem Wert von jeweils 2,50 EUR erworben werden. Baum- und Strauchschnitt kann dann zu den Annahmezeiten unter Abgabe von Wertmarken entsprechend der Menge Baum- und Strauchschnitt abgegeben werden. Der anwesende Mitarbeiter vom Bauhof nimmt die Marken entgegen.
Sachverhalt: Einwohner der Gemeinde Veilsdorf können ihren privat anfallenden Baum- und Strauchschnitt auf dem Baustoff-Lagerplatz des Bauhofes am Krummen Weg/Hetschbacher Straße zu festgelegten Zeiten abliefern. Der jeweils anwesende Mitarbeiter des Bauhofes ist angewiesen, ausschließlich privat anfallenden Baum- und Strauchschnitte von Einwohnern unserer Gemeinde anzunehmen. Das Material muss unbelastet sein. Eine kostenneutrale und umweltschonende Verwertung des anfallenden Materials ist zukünftig nicht mehr möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass Material kostenpflichtig von einem Dienstleister für eine Kompostierung zerkleinern zu lassen.
Abstimmergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses: 6
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltungen: 2
Aufgrund des § 38 der ThürKO (persönl. Beteiligung) haben folgende Mitglieder des Bauausschusses weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: keine
Veilsdorf, den 19.03.2024
S. Ullrich
Bürgermeister