Geltungsbereich 1. Änderung Bebauungsplan „Allgemeines Wohngebiet / Mischgebiet Sonnenhügel Kloster Veilsdorf“ der Gemeinde Veilsdorf
Der Veilsdorfer Gemeinderat hat am 13.10.2021 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss-Nr. 48/2021 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Allgemeines Wohngebiet / Mischgebiet Sonnenhügel Kloster Veilsdorf“ gefasst. In seiner öffentlichen Sitzung am 09.04.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Veilsdorf mit Beschluss Nr. 10/2025 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum überarbeiteten Entwurf der 1. Änderung Bebauungsplan „Allgemeines Wohngebiet / Mischgebiet Sonnenhügel Kloster Veilsdorf“ der Gemeinde Veilsdorf gefasst.
Zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 09.04.2025, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht, welcher eine Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale des Gebietes, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei der Durchführung der Planung und geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen enthält und den Grünordnungsplänen (Bestand / Planung) im Zeitraum
vom 12.05.2025 bis einschließlich 20.06.2025
und durch Veröffentlichung im Internet unter https://veilsdorf.de/bauen-wohnen/baugebiete auf der Homepage der Gemeinde Veilsdorf zu jedermanns Einsicht bereitgestellt. Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten und Anregungen zum Entwurf vorzubringen.
Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans auch in der Gemeindeverwaltung Veilsdorf, Marktplatz 12, 98669 Veilsdorf, in der Bauverwaltung, Zimmer 1 während der Dienststunden / Öffnungszeiten, öffentlich aus und können dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
| Montag: | von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag: | von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag: | von 07:00 Uhr bis 11:45 Uhr |
Bezüglich der persönlichen Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Veilsdorf sind die jeweils aktuell gültigen Hinweise auf der Homepage der Gemeinde Veilsdorf unter https://veilsdorf.de zu beachten. In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 0368568660 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Eine elektronische Datenübermittlung bezüglich der Stellungnahme wird als Vorzugsvariante der Meinungsäußerung unter der e-mail info@veilsdorf.de favorisiert. Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
I. Aus dem Umweltbericht
Im Umweltbericht erfolgt die Bestandserfassung,- bewertung sowie Auswirkungsanalyse bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter und es sind darüber hinaus für die Schutzgüter Informationen verfügbar:
Mensch - Informationen zur Betroffenheit der menschlichen Gesundheit und der Bevölkerung
Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt - Beschreibung der vorhandenen Vegetationsstrukturen im Plangebiet und der Umgebung / Grünordnerische Festsetzungen
Boden und Landwirtschaft- Informationen zu vorhandenen Bodenarten im Plangebiet
Klima / Hydrologie- Informationen zum Klimabezirk und den dazugehörigen Parametern, Grundwasser
Landschaft- Informationen zum Naturraum, Oberflächengestalt und der landschaftlichen Strukturierung des Untersuchungsraumes
Naturräumliche Einordnung, Schutzgebiete und schützenswerte Biotope nach 18 ThürNG- Angaben zu gesetzlich geschützten Biotopen LRT 6510
Genehmigung auf Ausnahme nach § 30
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei der Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung- Die geplante Bebauung ist daher unter Berücksichtigung der geplanten Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen als vertretbar anzusehen
II. Aus dem bereits genehmigten B-Plan Fabrikhügel (2003), den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Landratsamt Hildburghausen - Naturschutzbehörde vom 18.04.2023-
Auflagen zur Entwicklungspflege und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kartiertem LRT 6510
Geeignete Bilanzierung und Kompensationsmaßnahmen sind darzustellen
Ausnahmegenehmigung nach § 30 ist einzuholen
Landratsamt Hildburghausen - Wasserbehörde vom 18.04.2023-
Keine Trinkwasserschutzgebiete, keine Überschwemmungsgebiete
Unter Berücksichtigung der Forderungen keine Einwände gegen die Planung
Landratsamt Hildburghausen - Bodenschutzbehörde vom 18.04.2023-
Gutachten zur Altlastenverdachtsfläche Kloster Veilsdorf vom 15.06.2015 liegt vor - kein Sanierungsbedarf, Hinweis auf finanzielles Risiko bei evtl. Bodenentsorgung
Landratsamt Hildburghausen - Immissionsschutzbehörde/Abfallbehörde/Abfallwirtschaft/Kreisent-wicklungplanung/Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde/Amt für Gebäudewirtschaft/Ordnungsamt vom 18.04.2023-
Unter Berücksichtigung weniger Forderungen keine Einwände gegen die Planung
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 03.05.2023-
Unter Berücksichtigung weniger Hinweise und Forderungen keine Einwände gegen die Planung
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 07.03.2023-
Unter Berücksichtigung verschiedener Informationen, Hinweise und Forderungen keine Einwände gegen die Planung
Thüringen Forst vom 08.03.2023-
keine Betroffenheit
Regionalbauernverband Südthüringen (RBV) e. V. vom 12.04.2023-
Unter Berücksichtigung der aufgeführten Hinweise zur Planung als auch während und nach der Bebauung in Abstimmung mit den landwirtschaftlichen Nutzern keine Einwände
Veilsdorf, den 22.04.2025
Stefan Ullrich
Bürgermeister — - Siegel -