Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Gartensaison steht vor der Tür und erfahrungsgemäß mehren sich in dieser Zeit die Beschwerden über das Rasenmähen innerhalb der so genannten Ruhezeiten bei der Gemeinde. Die Gemeinde hat bisher von einer gesonderten Regelung in Form einer Satzung oder Verordnung Abstand genommen. Wir appellieren daher an die Einsicht und Vernunft aller Gartenbesitzer, das Rasenmähen nicht in solchen Zeiten durchzuführen, die die Nachbarn zur Mittagspause oder zur Erholung in den Abendstunden dringend benötigen.
Durch das Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Sperrzeit
zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr festgelegt.
Für die Mittagspause schlagen wir die Zeit
zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr vor.
In dieser Zeit sollte das Mähen unterbleiben.
Es gilt ebenfalls das Sonn- und Feiertagsgesetz, das ruhestörenden Lärm an diesen Tagen verbietet.
Dazu zählen auch andere Lärm erzeugende Arbeiten, wie z. B. Holz sägen, Vertikutieren, Hecken schneiden, Häckseln und Arbeiten mit elektrischen Heimwerkergeräten sollten in dieser Zeit nicht ausgeführt werden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!
Stefan Ullrich
Bürgermeister