Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) und der Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Juli 2021 (GVBl. S. 387), hat der Gemeinderat der Gemeinde Veilsdorf in der Sitzung am 29.03.2023 die folgende Änderungssatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen beschlossen:
Artikel 1
Der § 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
(1) Die Kindertageseinrichtungen sind an Werktagen montags bis freitags von 06:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet. Besteht Bedarf, kann für einzelne Einrichtungen eine Öffnung ab 06:00 Uhr durch den Träger der Kindertageseinrichtungen festgelegt werden. Die Neufestlegung der Öffnungszeiten einer Kindertageseinrichtung erfolgt nach Anhörung des Elternbeirates durch den Träger der Kindertageseinrichtung.
Artikel 2
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Veilsdorf, den 20.04.2023
S. Ullrich
Bürgermeister — - SIEGEL -