Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen, seine Begründung, der Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Regionalen Planungsgemeinschaft zweckdienlichen Unterlagen werden im Beteiligungszeitraum (18.05.2026- 20.07.2026) auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen
https://regionalplanung.thueringen.de/suedwestthueringen/regionalplan-suedwestthueringen
zur Verfügung gestellt.
Die Planungsziele des 2. Entwurfs des Regionalplans Südwestthüringen wurden an die geänderten bundes- und landesrechtlichen Vorgaben, u.a. an das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) und das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 (geändert durch die erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025, veröffentlicht am 30.08.2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen Nr. 12/2024, S. 525 ff.) angepasst. Danach ist mit dem 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen gemäß der Zielfestlegung 5.2.7 LEP 2025 das regionale Teilflächenzwischenziel für den Freistaat Thüringen umzusetzen und 6.899 ha (1,7 % der Planungsregionsfläche) bis 31.12.2027 als Vorranggebiete Windenergie auszuweisen.
Da die Gemeinde durch die Ausweisung von zwei Windvorranggebieten in diesem Entwurf teilweise betroffen ist, wird die Gemeinde eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben. Ziel der Regionalplanung ist es, das Flächenziel der Bundesvorgaben zu erreichen, da bei Nichterfüllung zum 31.12.2027 ab dem 01.01.2028 automatisch eine Privilegierung von Windkraftanlagen im Planungsgebiet gelten würde. Privilegierung bedeutet, Windkraftanlagen dürften dann auch ohne Windvorranggebiet errichtet werden, wenn sie den Anforderungen an das Baugesetzbuch und den Immissionsschutz erfüllen.
Der Gemeinderat hat sich darauf geeinigt, im Vorfeld der Abgabe einer Stellungnahme durch den Gemeinderat, eine Bürgerabstimmung mit folgenden Kriterien durchzuführen:
| 1. | Am Sonntag, 21.06.2026 findet in der Gemeinde Veilsdorf eine Bürgerabstimmung bzgl. der Ausweisung der Windvorranggebiete von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Anschließend wird das Abstimmungsergebnis ermittelt. |
| 2. | Hierfür werden 6 Stimmlokale geöffnet. Diese befinden sich für die Bürger aus Veilsdorf im Rathaussaal Veilsdorf, Marktplatz 12; für Kloster Veilsdorf im Aufenthaltsraum Milch-Land GmbH Kloster Veilsdorf, Hildburghäuser Str. 18; für Goßmannsrod im Versammlungsraum der Gemeinde, Brünner Str. 45; für Heßberg in der Kochschule, Schulstraße 29; für Schackendorf in der Dorfscheune, Obere Gasse 26; für Hetschbach im Gemeindehaus, Heldritter Str. 30. |
| Jeder Bürger kann nur in dem Lokal abstimmen, in dem sein Wohnsitz liegt. |
| Die Möglichkeit einer Briefabstimmung im Vorfeld wird es nicht geben. |
| 3. | Die Abstimmenden haben ihren amtlichen Personalausweis / einen gültigen Identitätsausweis- oder Reisepass zur Abstimmung mitzubringen. Abstimmen können alle Bürger der Gemeinde, welche zum Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz mindestens 3 Monate in der Gemeinde haben. |
| 4. | Jeder Abstimmungsberechtigte kann sein Abstimmungsrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. |
| 5. | Jeder Abstimmende hat eine Stimme. Die Abstimmenden vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie den Satz „Als Bürger der Gemeinde spreche ich mich gegen bzw. für die Ausweisung der Windvorranggebiete W-30 (Thomasberg) / W-35 (Hohe Wart) auf dem Gebiet der Gemeinde Veilsdorf aus.“ entsprechend kennzeichnen. |
Die Windvorranggebiete, die sich teilweise auf Gemeindegebiet befinden, sind in dem folgenden Kartenausschnitt der Regionalplanung dargestellt. Die zugehörigen Prüfbögen, wie diese Gebiete ausgewählt wurden, sind auf der oben genannten Internetseite abrufbar oder aber auch im Landratsamt einsehbar. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann auch selbst eine Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes abgeben.
Veilsdorf, den 12.05.2026
Ullrich
Bürgermeister