I. Haushaltssatzung
der
Gemeinde Veilsdorf
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Gemeinde Veilsdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.108.300 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.117.200 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 270 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 360 v.H. | |
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§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 700.000 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Veilsdorf, 15.05.2023
gez. Stefan Ullrich
Bürgermeister Gemeinde Veilsdorf — (Siegel)
II. Genehmigungsvermerk
Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 12.05.2023, AZ.: 15-GM/0036-23 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Veilsdorf für das Haushaltsjahr 2023 in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 10.05.2023, rechtsaufsichtlich gewürdigt.
III. Auslegungshinweis
Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird, gem. § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung, der Haushaltsplan in der Zeit vom 06.06.2023 bis zum 20.07.2023 öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt im Rathaus der Gemeinde Veilsdorf, 2. Obergeschoss, Raum 6, Marktplatz 12, 98669 Veilsdorf zu den üblichen Geschäftszeiten (Dienstag von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr sowie Donnerstag von 13.00 Uhr - 16.00 Uhr). Die Möglichkeit der Einsichtnahme des Haushaltsplanes bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung ist ebenfalls gegeben.