Die Vorschlagsliste für die Gemeinde Veilsdorf liegt ab dem 12.06.2023 für die Dauer einer Woche im Sekretariat der Gemeindeverwaltung Veilsdorf, Marktplatz 12, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
S. Ullrich
Bürgermeister