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Veilsdorfer Anzeiger
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen

für die am 01. Januar 2024 beginnende Amtszeit

Die Vorschlagsliste für die Gemeinde Veilsdorf liegt ab dem 12.06.2023 für die Dauer einer Woche im Sekretariat der Gemeindeverwaltung Veilsdorf, Marktplatz 12, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

S. Ullrich

Bürgermeister