Flurbereinigungsbereich Meiningen
Frankental 1
98617 Meiningen — Meiningen, 16.05.2023
Flurbereinigungsverfahren Eishausen
Az.: 3-2-0251
| 1. | Im Flurbereinigungsverfahren Eishausen, Landkreis Hildburghausen, wird die Ausführung des durch Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes gemäß § 63 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) angeordnet. |
| 2. | Mit dem 01.08.2023 tritt der neue Rechtszustand ein. Mit dem genannten Zeitpunkt treten die Beteiligten in den Besitz und die Nutzung ihrer neuen Landabfindung und verlieren den Besitz und die Nutzung an ihren Einlagegrundstücken. Die nach § 34 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums bleiben bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes bestehen. |
| 3. | Anträge, die Ansprüche nach § 70 FlurbG aus einem Pachtverhältnis zum Gegenstand haben, sind gemäß § 71 Satz 3 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser Anordnung beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Meiningen zu stellen. |
| 4. | Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes wird gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. März 2023 (BGBl. 2023, Nr. 71), angeordnet. |
| 5. | Ein Abdruck dieser vorzeitigen Ausführungsanordnung mit Gründen liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164 in 98663 Heldburg sowie im Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Meiningen, Frankental 1, 98617 Meiningen während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Betroffenen aus und kann gleichfalls im Internet unter https://tlbg.thueringen.de/flurbereinigung eingesehen werden. Zur Einsichtnahme im Flurbereinigungsbereich Meiningen wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0361/574172-219 empfohlen. |
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation,
Flurbereinigungsbereich Meiningen,
Frankental 1, 98617 Meiningen
einzulegen.
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
gez. Harnischfeger — Dienstsiegel
(Harnischfeger, Referatsleiter)
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.