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Veilsdorfer Anzeiger
Ausgabe 6/2024
Mitteilungen
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Mitteilungen

Ab dem 12. April 2024 können Einwohner der Gemeinde Veilsdorf wieder ihren privat anfallenden Baum- und Strauchschnitt auf dem Baustoff-Lagerplatz des Bauhofes am Krummen Weg / Hetschbacher Straße abliefern.

Der jeweils anwesende Mitarbeiter des Bauhofes ist angewiesen, ausschließlich privat anfallende Baum- und Strauchschnitte von Einwohnern unserer Gemeinde anzunehmen. Das Material muss unbelastet sein.

Die Entgegenahme von Baum- und Strauchschnitt aus einer gewerblichen Nutzung heraus ist nicht möglich.

Grünschnitt wird nicht entgegengenommen.

Die Annahme von Baum- und Strauchabfall ist eine Dienstleistung für unsere Einwohner und kann nur aufrechterhalten werden, wenn kein Missbrauch betrieben wird. Hier wird an die Einsicht und Mithilfe aller Einwohner appelliert.

Vorläufige Öffnungszeiten zur Baum- und Strauchschnittannahme am Krummen Weg / Hetschbacher Straße - vierzehntägig

Freitag jeweils von  —  13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Samstag jeweils von  —  09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Freitag

07.06.2024

Freitag

14.06.2024

Samstag

08.06.2024

Samstag

15.06.2024

Freitag

21.06.2024

Freitag

05.07.2024

Samstag

22.06.2024

Samstag

06.07.2024

Freitag

19.07.2024

Freitag

02.08.2024

Samstag

20.07.2024

Samstag

03.08.2024

Freitag

16.08.2024

Freitag

30.08.2024

Samstag

17.08.2024

Samstag

31.08.2024

Freitag

13.09.2024

Freitag

27.09.2024

Samstag

14.09.2024

Samstag

28.09.2024

Freitag

11.10.2024

Freitag

25.10.2024

Samstag

12.10.2024

Samstag

26.10.2024

Freitag

08.11.2024

Freitag

22.11.2024

Samstag

09.11.2024

Samstag

23.11.2024

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 Gebühren für die Annahme von Baum- und Strauchschnitt festgelegt.

-

Kleinmengen:

2,50 EUR

-

bis 1m³ (PKW-Anhänger)

5,00 EUR

-

größer 1m³ (gr0ße Anhänger)

10,00 EUR

Es können Wertmarken zu einem Wert von jeweils 2,50 EUR ab sofort in der Gemeindeverwaltung erworben werden. Baum- und Strauchschnitt kann dann zu den Annahmezeiten, erstmals am 12.04.2024, unter Abgabe von Wertmarken entsprechend der Menge an Baum- und Strauchschnitt abgegeben werden. Der anwesende Mitarbeiter vom Bauhof nimmt die Marken entgegen. Marken können ausnahmsweise (bei Vergessen oder Nichtwissen) auch vor Ort erworben werden. Ohne Marke erfolgt aber keine Annahme mehr.

Es ist also weiterhin möglich, dass Einwohner der Gemeinde Veilsdorf ihren privat anfallenden Baum- und Strauchschnitt auf dem Baustoff-Lagerplatz des Bauhofes am Krummen Weg/Hetschbacher Straße zu festgelegten Zeiten abliefern können. Der jeweils anwesende Mitarbeiter des Bauhofes ist angewiesen, ausschließlich privat anfallenden Baum- und Strauchschnitt von Einwohnern unserer Gemeinde anzunehmen. Das Material muss unbelastet sein.

Illegale wilde Ablagerungen und nicht während der Annahmezeit vorgenommene Ablagerungen werden zur Anzeige gebracht. Eine Videoüberwachung ist vorgesehen.

Sollte die von der Gemeinde für ihre Bürger angebotene Annahme von Baum- und Strauchschnitt nicht ordnungsgemäß funktionieren, sieht sich die Gemeinde gezwungen, das Angebot ganz einzustellen.

Stefan Ullrich

Bürgermeister