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Veilsdorfer Anzeiger
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aktuelles

I. Haushaltssatzung der Gemeinde Veilsdorf für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Gemeinde Veilsdorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

5.630.200,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

545.800,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

270 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

360 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 700.000 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Veilsdorf, 17.05.2024

gez. Stefan Ullrich

Bürgermeister Gemeinde Veilsdorf  —  (Siegel)

II. Genehmigungsvermerk

Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 16.05.2024, AZ.: 15-Kna/0182-24 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Veilsdorf für das Haushaltsjahr 2024 in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 07.05.2024, rechtsaufsichtlich gewürdigt.

III. Auslegungshinweis

Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird, gem. § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung, der Haushaltsplan in der Zeit vom 10.06.2024 bis zum 23.07.2024 öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt im Rathaus der Gemeinde Veilsdorf, 2. Obergeschoss, Raum 6, Marktplatz 12, 98669 Veilsdorf zu den üblichen Geschäftszeiten (Dienstag von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr sowie Donnerstag von 13.00 Uhr - 16.00 Uhr). Die Möglichkeit der Einsichtnahme des Haushaltsplanes bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung ist ebenfalls gegeben.