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Veilsdorfer Anzeiger
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

BESCHLUSS Nr. 04/2024 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand: Bestätigung der Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 20.02.2024

Der Gemeinderat bestätigt in seiner Sitzung am 07.05.2024 die Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 20.02.2024.

Veilsdorf, den 07.05.2024

S. Ullrich - Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 05/2024 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

Forstwirtschaftsplan 2024 für den Kommunalwald der Gemeinde Veilsdorf

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 07.05.2024 den Forstwirtschaftsplan 2024 für den Kommunalwald der Gemeinde Veilsdorf.

Veilsdorf, den 07.05.2024

S. Ullrich - Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 06/2024 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

Finanzplan der Gemeinde Veilsdorf mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsplan für den Zeitraum 2023 bis 2027

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 07.05.2024 den Finanzplan der Gemeinde Veilsdorf mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsplan für den Zeitraum 2023 bis 2027.

Veilsdorf, den 07.05.2024

S. Ullrich - Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 07/2024 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Veilsdorf mit dem darin festgesetzten Haushaltsplan und dessen Anlagen

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 07.05.2024 die Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Veilsdorf mit dem darin festgesetzten Haushaltsplan und dessen Anlagen.

Veilsdorf, den 07.05.2024

S. Ullrich - Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 08/2024 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Solare Strahlungsenergie „PV-FFA Am Jungrinderstall“ Veilsdorf

Der Gemeinderat stimmt in seiner Sitzung am 07.05.2024 dem als Anlage beigefügten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Solare Strahlungsenergie „PV-FFA Am Jungrinderstall“ Veilsdorf vom 19.04.2024 zu und ermächtigt den Bürgemeister zur Unterzeichnung des Vertrages.

Veilsdorf, den 07.05.2024

S. Ullrich - Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 09/2024 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

Abwägungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet solare Strahlungsenergie „Photovoltaik - Freiflächenanlage am Jungrinderstall“ in Veilsdorf

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 07.05.2024:

1.

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB zum 4. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Solare Strahlungsenergie "PV-FFA Am Jungrinderstall" eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB entsprechend der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung (Anlage 1) abgewogen.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Veilsdorf, den 07.05.2024

S. Ullrich - Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 10/2024 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Sondergebiet solare Strahlungsenergie "PV-FFA Am Jungrinderstall" in Veilsdorf

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 22 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 Gesetz- und Verordnungsblatt S. 41 (GVBI), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. S. 127), in Verbindung mit § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 Bundesgesetzblatt Teil I S. 3634 (BGBl. I), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) sowie § 83 Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. März 2014 (GVBI. S. 49), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2022 (GVBI. S. 321), in seiner Sitzung am 07.05.2024 folgende Satzung:

§ 1

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ergibt sich aus der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 19.04.2024. Er umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Veilsdorf, Flur 0: 491; 492, 493/2 sowie 490/4 (tlw.), 490/6 (tlw.) 1641 (tlw.) und 455/11.

§ 2

Bestandteile der Satzung

Die Satzung besteht aus der Planzeichnung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen (Teile A und B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) (alle Stand 19.04.2024). Der Satzung beigefügt ist die Begründung in der Fassung vom 19.04.2024.

§ 3

Inhalt der Satzung

Ein Vorhaben im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung ist bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

§ 4

Inkrafttreten

1.

Die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet solare Strahlungsenergie "PV-FFA Am Jungrinderstall" tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

2.

Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet solare Strahlungsenergie "PV-FFA Am Jungrinderstall" in der Fassung vom 19.04.2024 wird gebilligt.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung der Satzung entsprechend § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung beim Landratsamt Hildburghausen zu beantragen. Die Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und wo über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Veilsdorf, den 07.05.2024

S. Ullrich - Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 11/2024 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

Nutzungsvertrag über Grundstücksflächen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung der "PV-FFA am Jungrinderstall" Veilsdorf

Der Gemeinderat stimmt in seiner Sitzung am 07.05.2024 dem als Anlage beigefügten Nutzungsvertrag über Teilflächen der Flurstücke Nr.490/4 und Nr.490/6 für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung der "PV-FFA am Jungrinderstall" Veilsdorf zu und ermächtigt den Bürgermeister zur Unterzeichnung des Vertrages.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Veilsdorf, den 07.05.2024

S. Ullrich - Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 12/2024 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

Vergabe von Vermessungsarbeiten

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 07.05.2024 die Vergabe von Vermessungsarbeiten am Flurstück 1343/14 der Gemarkung Veilsdorf an das Büro für Kataster- und Ingenieurvermessung Eberhard.

Veilsdorf, den 07.05.2024

S. Ullrich - Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 13/2024 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

Grundstückstausch Flst. 91/1 und Flst. 94/5 Gemarkung Heßberg

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 07.05.2024 den Tausch des gemeindeeigenen Flurstückes Nr. 91/1 der Gemarkung Heßberg mit einer Größe von 7 m² gegen das sich in Privateigentum befindliche Flurstück Nr. 94/5 der Gemarkung Heßberg mit einer Größe von 8 m².

Veilsdorf, den 07.05.2024

S. Ullrich - Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 14/2024 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

Verkauf einer Teilfläche vom Flst. 156/36 der Gemarkung Veilsdorf

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 07.05.2024 den Verkauf einer ca. 74 m² großen Teilfläche des Flurstückes Nr.156/36 der Gemarkung Veilsdorf zum Preis von 27 €/m² (aktueller Bodenrichtwert) und somit zum Gesamtpreis in Höhe von 1.998,00.

Veilsdorf, den 07.05.2024

S. Ullrich - Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 15/2024 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

Bestätigung der Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 07.05.2024

Der Gemeinderat bestätigt in seiner Sitzung am 22.05.2024 die Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 07.05.2024.

Veilsdorf, den 22.05.2024

S. Ullrich - Bürgermeister  — Siegel

BESCHLUSS Nr. 16/2024 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

Außerplanmäßige Ausgabe zum Abkauf der für die Alte Schule in Hetschbach notwendigen Küche, Kühltheke und Kühlschrank vom Feuerwehr- und Tatschenverein Hetschbach e.V.

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 22.05.2024 den Kauf der vom Feuerwehr- und Tatschenverein Hetschbach e.V. im Jahre 2018 im Zuge der 700 Jahrfeier angeschafften Küche in Höhe von 4.450,00 Euro. Die Kühltheke wurde ebenfalls vom Verein für die Alte Schule erworben. Die Gemeinde übernimmt diese für 1.504,04 Euro. Der Kühlschrank wurde vom Verein angeschafft. Die Gemeinde übernimmt diesen zum Anschaffungspreis von 276,75 Euro.

Der Gesamtpreis ist somit 6.230,79 Euro.

Zur umfänglichen Nutzung und Vermietung der Alten Schule sind die Küche, die Kühltheke und der Kühlschrank notwendig.

Veilsdorf, den 22.05.2024

S. Ullrich - Bürgermeister —  Siegel

BESCHLUSS Nr. 17/2024 des Gemeinderates Veilsdorf

Beschlussgegenstand:

Festsetzung der Eintrittspreise für das Schwimmbad Kloster Veilsdorf

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 22.05.2024 die nachfolgend aufgeführten Eintrittspreise für das Schwimmbad Kloster Veilsdorf:

* Schüler ab 18 Jahren, Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte

** Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren

Die Eintrittspreise sind Bruttoeintrittspreise und beinhalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Der Beschuss tritt ab dem 23.05.2024 in Kraft.

Gleichzeitig tritt der Beschluss Nr. 31/2020 vom 24.06.2020 außer Kraft.

Mit der Neugestaltung der Eintrittspreise sollen Kleinkinder künftig kostenfrei das Bad nutzen können. Die Steigerung des Eintrittspreises für die anderen Altersgruppen beruht auf gestiegenen Betriebs- und Unterhaltungskosten für das Freibad. Die Eintrittspreise sind nicht kostendeckend für den Betrieb des Freibades. Die letzte Erhöhung der Eintrittspreise erfolgte 2016.

Veilsdorf, den 22.05.2024

S. Ullrich - Bürgermeister —  Siegel