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Veilsdorfer Anzeiger
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

der Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahl am 26. Mai 2024 in der Gemeinde Veilsdorf

Bei der Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Veilsdorf wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Es wurde eine Verhältniswahl durchgeführt.

Wahlberechtigte insgesamt:

2282

Zahl der Wähler:

1551

Ungültige Stimmabgaben:

37

Gültige Stimmabgaben:

1514

Gültige Stimmen:

4526

Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag:

Daraus ergibt sich folgende Sitzverteilung:

Auf die einzelnen Bewerber entfielen nachfolgend aufgeführte Stimmen:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Veilsdorf, den 29. Mai 2024

Langguth

Wahlleiter