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Veilsdorfer Anzeiger
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Veilsdorf

Die Gemeinde Veilsdorf erlässt aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der aktuell gültigen Fassung, der §§ 1, 2 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September (GVBl. S. 301) in der aktuell gültigen Fassung sowie des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der aktuell gültigen Fassung nach Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Veilsdorf in seiner Sitzung am 24.06.2025 die folgende Satzung:

§ 1

1.

Die Gemeinde Veilsdorf erklärt für die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) nebst der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) für anwendbar.

2.

Für Amtshandlungen im übertragenen Wirkungskreis gelten die Vorschriften des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) in der jeweils gültigen Fassung sowie einschlägige Sondergesetze.

3.

Gebühren, die aufgrund von Gesetzen, anderer Rechtsvorschriften oder kommunaler Satzung erhoben werden, bleiben von dieser Satzung unberührt.

4.

Für einzelne Amtshandlungen richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostenzatzung der Gemeinde Veilsdorf, welches Bestandteil dieser Satzung ist. Die Regelung des Absatzes 1 finden insofern keine Anwendung.

§ 2

1.

Auf Verwaltungsverfahren, die vor Inkrafttreten dieser Satzung begonnen wurden, aber im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung noch nicht abgeschlossen sind, sind die Bestimmungen dieser Satzung anzuwenden.

2.

Die Verwaltungskostensatzung tritt am 01.09.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 15.01.1992 außer Kraft.

Veilsdorf, den 24.06.2025

Stefan Ullrich  — - Siegel -

Bürgermeister der

Gemeinde Veilsdorf

Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Veilsdorf

Besondere Verwaltungskosten

1. Haupt- und Finanzverwaltung

a)

Bescheinigung über gezahlte Steuern,

Abgaben und Gebühren

5,00 €

bis 15,00 €

2. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

a)

Bescheinigung über Nichtbestehen bzw. Nichtausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts je Grundstückskaufvertrag

25,00 €

b)

Bescheinigung über Anliegerleistungen

5,00 €

c)

Schriftliche Auskunft über den Erschließungsstand

5,00 €

d)

Schriftliche Auskunft über den Wert eines Grundstückes

5,00 €

e)

Angabe für Höhenfestsetzungen bei Bauvorhaben

25,00 €

f)

Abnahme der Kanalanschlüsse im öffentlichen Bereich bei Neu- und Umbauten von Wohngebäuden und Industriebauten

35,00 €

g)

Angebotsvordrucke bei öffentlichen Ausschreibungen

je nach Umfang

2,50 €

bis 25,00 €

h)

Befreiung vom Anschluss- und/oder Benutzungszwang

5,00 €

bis 150,00 €

i)

Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung

aufgrund einer Satzung

5,00 €

bis 100,00 €

k)

Zustimmung zur Verlegung neuer und Änderung bereits vorhandener Telekommunikationslinien gemäß § 68 Abs. 3 i.V.m. § 142 Abs. 6 Telekommunikationsgesetz

70,00 €

bis 130,00 €

3. Sonstiges

a)

Genehmigung zur Verwendung gemeindlicher Wappen und Flaggen durch Dritte (§ 7 Abs. 2 ThürKO)

50,00 €