Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Gemeinde Veilsdorf folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen |
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| und Ausgaben mit | 5.516.500 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen |
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| und Ausgaben mit | 2.936.600 € |
ab.
(1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
(2) Es wird darüber informiert, dass eine Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG in Höhe von 706.027 € geplant ist.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Veilsdorf festgesetzt. Sie betragen nachrichtlich:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 270 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 430 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 360 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 700.000 € festgesetzt.
Als Anlage gilt der Stellenplan.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Veilsdorf, 07.07.2026
gez. Stefan Ullrich
Bürgermeister Gemeinde Veilsdorf (Siegel)
Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 07.07.2026, AZ.: 15-GM/0094-26 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Veilsdorf für das Haushaltsjahr 2026 in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 24.06.2026, rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird, gem. § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung, der Haushaltsplan in der Zeit vom 03.08.2026 bis zum 11.09.2026 öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt im Rathaus der Gemeinde Veilsdorf, 2. Obergeschoss, Raum 6, Marktplatz 12, 98669 Veilsdorf zu den üblichen Geschäftszeiten (Dienstag von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr sowie Donnerstag von 13.00 Uhr - 16.00 Uhr). Die Möglichkeit der Einsichtnahme des Haushaltsplanes bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung ist ebenfalls gegeben.