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Veilsdorfer Anzeiger
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Veilsdorf für das Haushaltsjahr 2026

 

I. Haushaltssatzung der Gemeinde Veilsdorf für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Gemeinde Veilsdorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

5.516.500 €

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

2.936.600 €

ab.

§ 2

(1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

(2) Es wird darüber informiert, dass eine Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG in Höhe von 706.027 € geplant ist.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Veilsdorf festgesetzt. Sie betragen nachrichtlich:

1.

Grundsteuer 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

270 v.H.

 

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

430 v.H.

2.

Gewerbesteuer

 

360 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 700.000 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Veilsdorf, 07.07.2026

gez. Stefan Ullrich

Bürgermeister Gemeinde Veilsdorf (Siegel)

II. Genehmigungsvermerk

Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 07.07.2026, AZ.: 15-GM/0094-26 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Veilsdorf für das Haushaltsjahr 2026 in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 24.06.2026, rechtsaufsichtlich gewürdigt.

III. Auslegungshinweis

Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird, gem. § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung, der Haushaltsplan in der Zeit vom 03.08.2026 bis zum 11.09.2026 öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt im Rathaus der Gemeinde Veilsdorf, 2. Obergeschoss, Raum 6, Marktplatz 12, 98669 Veilsdorf zu den üblichen Geschäftszeiten (Dienstag von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr sowie Donnerstag von 13.00 Uhr - 16.00 Uhr). Die Möglichkeit der Einsichtnahme des Haushaltsplanes bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung ist ebenfalls gegeben.