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Veilsdorfer Anzeiger
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung - Sonnenhügel

Geltungsbereich 1. Änderung Bebauungsplan „Allgemeines Wohngebiet / Mischgebiet Sonnenhügel Kloster Veilsdorf“ der Gemeinde Veilsdorf

über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 zum Entwurf der 1. Änderung Bebauungsplan „Allgemeines Wohngebiet / Mischgebiet Sonnenhügel Kloster Veilsdorf“ der Gemeinde Veilsdorf.

Der Gemeinderat der Gemeinde Veilsdorf hat am 08.02.2023 mit der Beschluss-Nr.: 05/23 in der öffentlichen Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des 1. Änderung Bebauungsplan „Allgemeines Wohngebiet / Mischgebiet Sonnenhügel Kloster Veilsdorf“ der Gemeinde Veilsdorf beschlossen.

Zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 18.01.2023, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht, welcher eine Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale des Gebietes, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei der Durchführung der Planung und geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen enthält und den Grünordnungsplänen (Bestand / Planung) im Zeitraum

vom 14.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023

durch Veröffentlichung im Internet unter https://veilsdorf.de/bauen-wohnen/baugebiete auf der Homepage der Gemeinde Veilsdorf zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.

Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten und Anregungen zum Entwurf vorzubringen.

Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans auch in der Gemeindeverwaltung Veilsdorf, Marktplatz 12, 98669 Veilsdorf, in der Bauverwaltung, Zimmer 1 während der Dienststunden / Öffnungszeiten, öffentlich aus und können dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag:

von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:

von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:

von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag:

von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:

von 07:00 Uhr bis 11:45 Uhr

Bezüglich der persönlichen Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Veilsdorf sind die jeweils aktuell gültigen Hinweise auf der Homepage der Gemeinde Veilsdorf unter https://veilsdorf.de zu beachten.

In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 0368568660 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Eine elektronische Datenübermittlung bezüglich der Stellungnahme wird als Vorzugsvariante der Meinungsäußerung unter der e-mail info@veilsdorf.de favorisiert. Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

I. Aus dem Umweltbericht

Im Umweltbericht erfolgt die Bestandserfassung,- bewertung sowie Auswirkungsanalyse bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter und es sind darüber hinaus für die Schutzgüter Informationen verfügbar:

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei der Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung

Auflistung der zu überplanenden Flächenanteile

II. Aus dem bereits genehmigten B-Plan Fabrikhügel (2003), den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

Veilsdorf, den 24.07.2023

Stefan Ullrich

Bürgermeister  —  - Siegel -