Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen
Frankental 1
98617 Meiningen — Meiningen, 21.06.2023
I Aufhebungsbescheid
In dem Flurbereinigungsverfahren Eisfeld-West erlässt die Flurbereinigungsbehörde gemäß § 88 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), folgenden
Aufhebungsbescheid
zu der vorläufigen Anordnung vom 08.02.2001.
| 1. | Aufgrund der im Flurbereinigungsverfahren auf Kosten des Unternehmensträgers in 2022 umgesetzten Maßnahmen wird die vorläufige Anordnung vom 08.02.2001 von Amts wegen insoweit teilweise aufgehoben. Den Beteiligten werden die Nutzung und der Besitz der nachfolgend aufgeführten Grundstücke bzw. von Teilen dieser Grundstücke, welche für den Bau der A 73 vorübergehend oder dauerhaft entzogen wurden, mit Wirkung vom |
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| 01.10.2023 zurückgegeben. |
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| Betroffene Grundstücke: |
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| Gemarkung Eisfeld, Flur 0 |
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| Flurstücke Nr. 4424, 4428 jetzt 4428/1 und /2, 4430/3, 4431/2 jetzt 4431/3, /4 und /5, 4434 jetzt 4434/1 und /2, 4435, 4436/2 jetzt 4436/5, 4436/3, 4437 jetzt 4437/1 und /2, 4438, 4439, 4440, 4442/3, 4443, 4444, 4447, 4448, 4449, 4450, 4451, 4452, 4453, 4454, 4455, 4456, 4457, 4458, 4459, 4464, 4465, 4466, 4467, 4468, 4469, 4470, 4471, 4472, 4474, 4477, 4478, 4479, 4480, 4481, 4482, 4483 jetzt 4483/1 und /2, 4484 jetzt 4484/1 und /2, 4485, 4486 jetzt 4486/1 und /2, 4487 jetzt 4487/1 und /2, 4489 jetzt 4489/1 und /2, 4490 jetzt 4490/1 und /2, 4491 jetzt 4491/1 und /2, 4492 jetzt 4492/1 und /2, 4493, 4494, 4495, 4496, 4505, 4507, 4606/3, 4635/2, 4635/3, 4636, 4637, 4638, 4639, 4640, 4641, 4642, 4643, 4687, 4688, 4689, 4702, 4705, 4706 jetzt 4706/1 und/2, 4707, 4709, 4710, 4717, 4718, 4723, 4724, 4725, 4726, 4727, 4728, 4729, 4730, 4731, 4732, 4733, 4734, 4735, 4736, 4737, 4740, 4741, 4742, 4743, 4744, 4745, 4746/2, 4746/3, 4756 jetzt 4756/2, 4768, 4769/2 jetzt 4769/4 und /5, 4769/3 jetzt 4769/6 und /7, 4770 jetzt 4770/1 und /2, 4771 jetzt 4771/1 und /2, 4772/2 jetzt 4772/5 und /6, 4772/3 jetzt 4772/7 und /8, 4772/4 jetzt 4772/9 und /10, 4773/4 jetzt 4773/9, /10, /11 und /12, 4773/5 jetzt 4773/13 und /14, 4773/6 jetzt 4773/15 und /16, 4773/7 jetzt 4773/17 und /18, 4773/8 jetzt 4773/19 und 20, 4774, 4791 jetzt 4791/1 und /3, 4792 jetzt 4792/1 und /2, 4793/2 jetzt 4793/4 und /5 |
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| Der genaue Umfang der Rückgabe sowie die verbleibende Inanspruchnahme ergeben sich aus der Anlage 1 (Liste der betroffenen Grundstücke) und der Anlage 2 (1 Karte im Maßstab 1:2.000), die Bestandteil dieses Bescheides sind. |
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| Die Anlagen 1 und 2 werden nicht mit veröffentlicht. Sie liegen, wie nachfolgend angegeben, zur Einsichtnahme aus. |
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| Alle anderen getroffenen Regelungen der vorläufigen Anordnung vom 08.02.2001 behalten weiterhin ihre Gültigkeit. |
| 2. | Je eine Ausfertigung dieses Bescheides mit Karte liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in den Flurbereinigungsgemeinden |
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| • Stadt Eisfeld, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld, |
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| • Gemeinde Auengrund, Kirchweg 8, 98673 Auengrund |
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| • Gemeinde Veilsdorf, Marktplatz 12, 98669 Veilsdorf |
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| sowie im Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen, Frankental 1, 98617 Meiningen während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Betroffenen aus und kann gleichfalls im Internet unter https://tlbg.thueringen.de/flurbereinigung eingesehen werden. |
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| Zur Einsichtnahme im Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0361/574172-212 empfohlen. |
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement
und Geoinformation,
Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen,
Frankental 1, 98617 Meiningen
einzulegen.
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
gez. i. A. Harnischfeger
(Harnischfeger, Referatsleiter) — (DS)
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.