Genehmigung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Sondergebiet Solare Strahlungsenergie "PV-FFA am Jungrinderstall" der Gemeinde Veilsdorf, Landkreis Hildburghausen
Der vom Gemeinderat Veilsdorf in seiner Sitzung am 07.05.2024 mit Beschluss Nr. 10/2024 als Satzung beschlossene Vorhabenbezogene Bebauungsplan Sondergebiet Solare Strahlungsenergie "PV-FFA am Jungrinderstall" der Gemeinde Veilsdorf wurde mit Bescheid des Landratsamtes Hildburghausen vom 28.06.2024 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit unter Bezugnahme auf § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Planungsunterlagen liegen ab dem 05.08.2024 in der Gemeindeverwaltung Veilsdorf, Marktplatz 12 in 98669 Veilsdorf zur Einsichtnahme aus. Jedermann kann den Bebauungsplan zu den Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Auf die nach § 215 BauGB und § 21 ThürKO gesetzte Frist von einem Jahr für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften wird ausdrücklich hingewiesen.
Demzufolge wird die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden ist.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Veilsdorf den 22.07.2024
S. Ullrich
Bürgermeister — Siegel