Ab dem 28. März 2025 können Einwohner der Gemeinde Veilsdorf wieder ihren privat anfallenden Baum- und Strauchschnitt auf dem Baustoff-Lagerplatz des Bauhofes am Krummen Weg / Hetschbacher Straße abliefern.
Der jeweils anwesende Mitarbeiter des Bauhofes ist angewiesen, ausschließlich privat anfallende Baum- und Strauchschnitte von Einwohnern unserer Gemeinde anzunehmen. Das Material muss unbelastet sein.
Die Entgegenahme von Baum- und Strauchschnitt aus einer gewerblichen Nutzung heraus ist nicht möglich.
Grünschnitt wird nicht entgegengenommen.
Die Annahme von Baum- und Strauchabfall ist eine Dienstleistung für unsere Einwohner und kann nur aufrechterhalten werden, wenn kein Missbrauch betrieben wird. Hier wird an die Einsicht und Mithilfe aller Einwohner appelliert.
Vorläufige Öffnungszeiten zur Baum- und Strauchschnittannahme am Krummen Weg / Hetschbacher Straße - vierzehntägig
| Freitag jeweils von | 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| Samstag jeweils von | 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr |
| Freitag | 29.08.2025 | Freitag | 12.09.2025 |
| Samstag | 30.08.2025 | Samstag | 13.09.2025 |
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| Freitag | 26.09.2025 | Freitag | 10.10.2025 |
| Samstag | 27.09.2025 | Samstag | 11.11.2025 |
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| Freitag | 24.10.2025 | ||
| Samstag | 25.10.2025 | ||
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 Gebühren für die Annahme von Baum- und Strauchschnitt festgelegt.
| - | Kleinmengen | 2,50 EUR |
| - | bis 1 m³ (PKW-Anhänger) | 5,00 EUR |
| - | größer 1 m³ (große Anhänger) | 10,00 EUR |
Die Wertmarken zu einem Wert von jeweils 2,50 EUR können ab sofort in der Kasse der Gemeindeverwaltung erworben werden.
Stefan Ullrich
Bürgermeister