| I. | Haushaltssatzung der Gemeinde Veilsdorf für das Haushaltsjahr 2025 |
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Veilsdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.780.100 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 675.500 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Veilsdorf festgesetzt.
Sie betragen nachrichtlich:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | — 270 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 430 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 360 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 700.000 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Veilsdorf, 22.07.2025
gez. Stefan Ullrich
Bürgermeister Gemeinde Veilsdorf — (Siegel)
| II. | Genehmigungsvermerk |
Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 22.07.2025, AZ.: 15-V/0149-25 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Veilsdorf für das Haushaltsjahr 2025 in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 24.06.2025, rechtsaufsichtlich gewürdigt.
| III. | Auslegungshinweis |
Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird, gem. § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung, der Haushaltsplan in der Zeit vom 04.08.2025 bis zum 12.09.2025 öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt im Rathaus der Gemeinde Veilsdorf, 2. Obergeschoss, Raum 6, Marktplatz 12, 98669 Veilsdorf zu den üblichen Geschäftszeiten (Dienstag von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr sowie Donnerstag von 13.00 Uhr - 16.00 Uhr).
Die Möglichkeit der Einsichtnahme des Haushaltsplanes bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung ist ebenfalls gegeben.