Kreisjournal - Amtsblatt des Wartburgkreises
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil - Zweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Nazza
Zweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Nazza vom 07.01.2010 in der Fassung der 1. Änderung vom 16.04.2015 zwischen der Gemeinde Nazza und der Gemeinde Hallungen
Kündigung der Zweckvereinbarung durch die Gemeinde Südeichsfeld als Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinde Hallungen - Bekanntmachung der Genehmigung der Aufhebung der Zweckvereinbarung
Das Landratsamt Wartburgkreis - als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 2, Var. 3 Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (Thür-KGG) - hat aufgrund der ordentlichen Kündigungserklärung der Gemeinde Südeichsfeld mit Bescheid vom 26.08.2024 die Aufhebung der Zweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Nazza vom 07.01.2010 in der Fassung der 1. Änderung vom 16.04.2015 zwischen der ehemaligen Gemeinde Hallungen, jetzt Gemeinde Südeichsfeld, und der Gemeinde Nazza zum 31.12.2024 gemäß §§ 13 Abs. 2 Sätze 1 und 2, 11 Abs. 2 Satz 1ThürKGG genehmigt.
Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 12 Abs. 1 ThürKGG amtlich bekannt gemacht.
Dr. Brodführer
Landrat
Landratsamt Wartburgkreis
Bad Salzungen, d. 07.10.2024