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Kreisjournal - Amtsblatt des Wartburgkreises
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Gemäß § 100 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 der Thüringer Kommunalordnung wird auf Folgendes hingewiesen:

Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 dieses Hinweises geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf dieser Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bad Salzungen, 14.10.2024

Dr. Brodführer

Landrat des Wartburgkreises

Die 13. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Wartburgkreises ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter https://www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen zu finden.