Auf der Grundlage des § 20 ff. Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) vom 16. Juli 2008, zuletzt geändert am 16. November 2023, verkündet als Artikel 1 des Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Rettungswesens vom 16. Juli 2008, werden die Benutzungsentgelte für die Notfallrettung und den Krankentransport zwischen dem Wartburgkreis und den Durchführenden einerseits sowie den Kostenträgern (Krankenkassen) und ihren Verbänden andererseits vereinbart.
Die Benutzungsentgelte im Landkreis Wartburgkreis betragen für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 für
| - | den Rettungstransportwagen (RTW) | 465,95 € / Einsatz, |
| - | das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) | 333,01 € / Einsatz und |
| - | den Krankentransportwagen (KTW) | 245,95 € / Einsatz. |
Entsprechend § 22 ThürRettG gelten diese Benutzungsentgelte für alle Benutzer des Rettungsdienstes.