Bezug:
| a) | Bekanntmachung vom 14. Februar 2022 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 7/2022) |
| b) | Bekanntmachung vom 2. Januar 2023 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 1/2023) |
Mit o.g. Bezugsbekanntmachungen wurde im Jahr 2022 ein Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen (LEP) eingeleitet (vgl. Bezug a) und im Jahr 2023 über die Einsichtnahme- und Beteiligungsmöglichkeiten zu einem ersten Planentwurf informiert (vgl. Bezug b).
Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens zum ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen wurde dieser auf Grundlage der eingegangenen Anregungen und Hinweise überarbeitet.
Im Ergebnis der Abwägung ergeben sich mit dem vorliegenden zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen sieben wesentliche Änderungen im Vergleich zum ersten Entwurf.
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft als die für die Aufstellung dieses Raumordnungsplans zuständige Stelle macht im Rahmen der zweiten Auslegung von der Möglichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 ThürLPlG zur Verkürzung der Auslegungszeit in angemessener Weise Gebrauch. Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 ThürLPlG bekannt gemacht. Die o. g. Unterlagen stehen in der Zeit
vom 5. Februar 2024 bis einschließlich 15. März 2024
auf den Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft als oberster Landesplanungsbehörde unter nachfolgender Adresse zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit: https://fortschreibung-lep.thueringen.de