Die Thüringer Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen (ThürAbwEKVO) vom 23.08.2004 (GVBl. S. 721), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Wasserwirtschaftsrechts vom 28.05.2019 (GVBl. S. 24, 122), schreibt die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen einschließlich der zugehörigen Abwassereinleitungen vor.
Die ThürAbwEKVO richtet sich sowohl an die Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung als auch an die Unternehmer privater, gewerblicher und industrieller Abwasseranlagen. Sie gilt nicht für Kleineinleitungen aus Kleinkläranlagen!
Zuständige Wasserbehörde für die Eigenkontrollberichterstattung ist gemäß § 61 Abs. 1 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) die untere Wasserbehörde.
Die für Unternehmer privater, gewerblicher und industrieller Abwasseranlagen am 25.01.2023 eingeführte digitale Berichterstattung gilt auch für das aktuelle Berichtsjahr.
Hierfür existiert das Modul „EKB-online Anlage 4“. Die Anlage 4 ist nicht mehr in Papierform abzugeben. Die digitale Berichterstattung im EKB-online ist verpflichtend.
Nach § 6 Abs. 1 ThürAbwEKVO besteht die Verpflichtung, jährlich einen Eigenkontrollbericht bis spätestens 31. März des Folgejahres bei der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen.
Daraus folgt, dass der Eigenkontrollbericht 2024 für das Berichtsjahr 2023 bis zum 31.03.2024 abzugeben ist.
Das „Anwenderhandbuch Anlage 4 - EKB online“ finden Sie unter dem Link:
Abschnitt „Eigenkontrolle“.
Die Anmeldung für dieses Modul erfolgt unter der Internet-Adresse
https://tlugekbweb.thueringen.de
Das Anmeldeverfahren, einschließlich erstmaliger Registrierung für den Modul-Zugang, ist im „Informationsbrief Abwasser Nr. 2/2024“ des TMUEN vom 31.01.2024 beschrieben. Er wird den betreffenden Unternehmen per E-Mail zugesandt und ist außerdem bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes erhältlich.
Für Rückfragen steht die Untere Wasserbehörde unter 03695/616734 gern zur Verfügung.