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Kreisjournal - Mitteilungsblatt des Wartburgkreises
Ausgabe 2/2025
Öffentliche Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 189 Eisenach - Wartburgkreis - Unstrut-Hainich-Kreis der zugelassenen Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Vom 28.01.2025

Auf Grund des § 26 Absatz 3 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 91) in Verbindung mit § 38 der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376) geändert worden ist, diese wiederum zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. September 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 283), gebe ich die vom Kreiswahlausschuss in der Sitzung am 24. Januar 2025 für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages im Wahlkreis 189 Eisenach - Wartburgkreis - Unstrut-Hainich-Kreis zugelassenen Kreiswahlvorschläge bekannt.

Zugelassene Kreiswahlvorschläge

Die Reihenfolge und Nummerierung der Kreiswahlvorschläge ergibt sich aus § 30 Absatz 3 BWG und durch die Mitteilung des Landeswahlleiters nach § 43 Absatz 2 in Verbindung mit § 38 BWO. Die Bewerberinnen und Bewerber in den Kreiswahlvorschlägen sind nachstehend in der in § 36 Absatz 4 in Verbindung mit § 34 Absatz 1 Satz 2 BWO vorgeschriebenen Form aufgeführt. Parteien, für die eine Landesliste, aber kein Kreiswahlvorschlag zugelassen ist, erhalten eine Leernummer.

Bad Salzungen, den 28.01.2025

gez. Manja Voll,

Kreiswahlleiterin