Gemäß § 18 in Verbindung mit § 23 des Thüringer Schulgesetzes sind alle Kinder, die im Zeitraum vom 2. August 2018 bis 1. August 2019 geboren wurden schulpflichtig und müssen von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten für das Schuljahr 2025/2026 an der jeweils zuständigen staatlichen Grund- bzw. Förderschule oder an einer Gemeinschaftsschule angemeldet werden. Kinder, die am 30. Juni 2025 mindestens fünf Jahre alt sind, können nach § 18 Abs. 2 des Thüringer Schulgesetzes auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung darüber trifft der jeweilige Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.
Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Die erforderlichen Formulare liegen in den entsprechenden Schulen bereit.
Sofern von einzelnen Schulen nicht andere Termine öffentlich bekanntgegeben werden, findet die Anmeldung aller Schulanfänger für das Schuljahr 2025/2026 in diesem Jahr an folgenden Tagen statt:
Donnerstag, den 02.05.2024
Montag, den 06.05.2024
Dienstag, den 07.05.2024
Sollten Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine Beschulung aufgrund besonderer pädagogischer oder persönlicher Gründe an einer anderen, als der zuständigen Schule wünschen, melden Sie ihr Kind bitte trotzdem an der örtlich zuständigen (Grund)Schule ihres Schulbezirks an und füllen zusätzlich zum Anmeldeformular einen Gastschulantrag aus.
Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über den Gastschulantrag erst nach Beendigung des Auswahlverfahrens an den Staatlichen Schulen ergeht. (voraussichtlich frühestens April 2025).
In Verbindung mit der Schulanmeldung steht eine notwendige Untersuchung im Gesundheitsamt an. Informationen über die Terminvergabe werden den Familien vom Gesundheitsamt rechtzeitig bekannt gegeben.
Diese öffentliche Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen/ zu finden. Auf der Internetseite des Wartbugkreises sind unter „Schule & Bildung“ auch die geltenden Schulbezirke der einzelnen Grundschulen aufgelistet.
Krebs
Landrat des
Wartburgkreises